Neues BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer
Bestehende Freistellungsaufträge müssen in der Regel nicht angepasst werdenSteuerzahler, die Geld in Form von Aktien, Anleihen, Fonds oder Zertifikaten anlegen, zahlen für Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne Abgeltungsteuer. Auch hier gelten die Sparerfreibeträge, die jüngst ab dem Jahr 2023 angehoben wurden. Die Finanzverwaltung hat ihre Verwaltungsanweisung hierzu aktualisiert. Für viele Sparer sind vor allem Fragen rund um den Freistellungsauftrag relevant.