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Steuerermäßigung für zusammengeballte Überstundenvergütungen

Arbeitnehmer sollten von der Fünftelregelung Gebrauch machen

Wer als Arbeitnehmer Überstunden für mehrere Jahre auf einmal ausbezahlt bekommt, kann in der Einkommensteuer von der sogenannten Fünftel-Regelung Gebrauch machen. Dazu müssen die Überstunden sich auf mindestens zwölf Monate verteilen und in mindestens zwei Kalenderjahren erarbeitet worden sein. Der Bundesfinanzhof bestätigt, dass eine solche Überstundenvergütung außerordentliche Einkünfte seien.

Beratung für berufliche Neuorientierung ist steuerfrei

Arbeitnehmer müssen keinen geldwerten Vorteil versteuern

Wenn Arbeitnehmer zur beruflichen Umorientierung auf Kosten des scheidenden Arbeitgebers beraten werden, unterliegt dies nicht der Steuerpflicht des Beschäftigten. Dies gilt auch für Weiterbildungskosten wie Computerkurse oder Lehrgänge für Sprachen. Trägt hingegen der Arbeitnehmer selbst die Aufwendungen, kann er sie von der Steuer absetzen.

Abfindung

Steuervorteil bei Abfindungen sichern – aktuelles Verwaltungsschreiben

Finanzverwaltung erlaubt jetzt höhere Teilzahlung
Abfindung

Steuervorteil bei Abfindungen sichern

Finanzverwaltung erlaubt jetzt höhere Teilzahlung einer Abfindung