Steuerermäßigung für zusammengeballte Überstundenvergütungen
Arbeitnehmer sollten von der Fünftelregelung Gebrauch machenWer als Arbeitnehmer Überstunden für mehrere Jahre auf einmal ausbezahlt bekommt, kann in der Einkommensteuer von der sogenannten Fünftel-Regelung Gebrauch machen. Dazu müssen die Überstunden sich auf mindestens zwölf Monate verteilen und in mindestens zwei Kalenderjahren erarbeitet worden sein. Der Bundesfinanzhof bestätigt, dass eine solche Überstundenvergütung außerordentliche Einkünfte seien.