BdSt Rheinland-Pfalz - Zweiter Nachschlag für den Landeshaushalt

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07.01.2010

Zweiter Nachschlag für den Landeshaushalt

Für die Finanzen von Rheinland-Pfalz war 2009 ein turbulentes Jahr. Nicht nur, dass innerhalb dieses Jahres zweimal der Landeshaushalt nachgearbeitet werden musste. Auch der oberste Hüter der Finanzen wechselte mitten im Jahr. Der aufgrund der Nürburgringaffäre zurückgetretene Finanzminister Dr. Ingolf Deubel brachte den Landeshaushalt und den ersten Nachtrag in den Landtag ein. Sein Nachfolger, Dr. Carsten Kühl, hat sich nun den zweiten Nachtrag vom Parlament genehmigen lassen.

In der Landeshaushaltsordnung ist geregelt, wann ein solcher Nachtragshaushalt nötig wird. Zum einen muss es sich um Mehrausgaben handeln, die nicht von vornherein gesetzlich verpflichtend sind, beispielsweise Mehrausgaben bei der Sozialhilfe aufgrund gestiegener Betreuungsfälle. Ebenso bedarf es keines nachträglichen Haushaltes, wenn den Ausgaben zweckgebundene Einnahmen gegenüberstehen, wenn also der Bund den Ländern Geld für einen bestimmten Zweck zukommen lässt und die Länder dieses Geld verausgaben. Drittens und letztens wird mit jedem Landeshaushalt eine Grenze beschlossen, ab der der Finanzminister einen Nachtragshaushalt vorlegen muss. Diese Grenze ist für die Jahre 2009 und 2010 auf fünf Millionen Euro festgelegt worden.

Der erste Nachtragshaushalt wurde bereits im Februar, also nur drei Monate nach der Verabschiedung des ursprünglichen Haushaltes, nötig. Zum einen blieben die Steuereinnahmen deutlich hinter den Erwartungen zurück. Zum anderen hatte das Konjunkturpaket II des Bundes erhebliche Auswirkungen. Rheinland-Pfalz fließen 2009 und 2010 rund 469 Mio. Euro aus diesem Paket zu. Das Land legt noch einmal rund 156 Mio. Euro oben auf, so dass für Maßnahmen zur Konjunkturförderung insgesamt 625 Mio. Euro in diesem und im nächsten Jahr zur Verfügung stehen. Mit dem Eigenanteil des Landes werden zinslose Darlehen an Kommunen vorfinanziert bzw. mitfinanziert. Außerdem trägt das Land Eigenanteile bei Krankenhäusern und Landesprojekten. Die zusätzlichen 156 Mio. Euro Landesmittel im Konjunkturpaket sind nicht unproblematisch. Sie entstammen der sogenannten Konjunkturausgleichsrücklage aus dem Jahr 2008.

Eine solche Rücklage ist allerdings verfassungsrechtlich bedenklich, solange gleichzeitig Kredite zur Ausgabenfinanzierung aufgenommen werden. Schon 2008 wies der Präsident des Landesrechnungshofes (LRH) Rheinland-Pfalz Klaus P. Behnke auf ein Urteil aus Nordrhein-Westfalen hin, dass eine Rücklagenbildung bei gleichzeitiger Neuverschuldung dem Wirtschaftlichkeitsprinzip widerspräche. Im Jahresbericht 2009 stellt der LRH klar, dass im Haushaltsplan 2007 keine Ermächtigung für eine solche Rücklage existiere. Somit sei dem Budgetrecht des Parlaments nicht Rechnung getragen worden. Ungeachtet dieser Mahnungen sind Ende 2008 weitere 177 Mio. Euro in diese sogenannte Konjunkturausgleichsrücklage eingestellt worden, obwohl diese zum Abbau der Neuverschuldung hätte benutzt werden müssen. Hätte man auf die Bildung der Rücklage verzichtet, hätten weniger Kredite aufgenommen werden müssen. Dadurch wären weniger Zinsen fällig. Natürlich hätte das Land ohne diese Rücklage in diesem Jahr mehr Schulden machen müssen. Hätte die Landesregierung jedoch auf die Rücklage in 2007 und 2008 verzichtet, dafür in diesen Jahren weniger Schulden gemacht, hätten rund 20 Mio. Euro an Zinsen gespart werden können.

Der zweite Nachtragshaushalt wurde wegen kleiner und großer Maßnahmen nötig, wobei die Kleinen weit mehr Aufmerksamkeit erregt haben, als die Großen. Für die viel gebeutelte Betriebsgesellschaft am Nürburgring, die zu 90 Prozent dem Land gehört, sind fünf Millionen Euro als Gesellschafterdarlehen vorgesehen. Weitere fünf Millionen Euro fließen an die Flughafen Hahn GmbH. Nachdem sich die Fraport AG aus dem Konversionsprojekt im Hunsrück zurückgezogen hat, werden für das Land Erstattungen für hoheitliche Aufgabe fällig, die vorher von der Fraport AG getragen wurden. Die großen Änderungen im Nachtragshaushalt entfallen auf die Erhöhung des Bürgschaftsrahmens (300 Mio. Euro), die Ausweitung des Konjunkturprogramms (150 Mio. Euro) sowie den Verzicht auf Sparmaßnahmen für die Steuereinnahmerückgänge und die Tarif- und Besoldungserhöhung in 2010.

Nach Aussagen des neuen Finanzministers Dr. Carsten Kühl wird das Konjunkturprogramm von den Kommunen sehr gut angenommen. Da diese bereit waren, sich mit höheren Eigenanteilen zu beteiligen, konnten mehr Projekte als vorgesehen ins Programm aufgenommen werden. Für die höheren Eigenanteile besteht für die Kommunen ebenso die Möglichkeit einer zinslosen Vorfinanzierung. Hierfür wurden die 150 Mio. Euro im Nachtragshaushalt veranschlagt. Bis September 2009 konnten so 1.825 Projekt mit einem Investitionsvolumen von 564 Mio. Euro begonnen werden.

Durch die Ausweitung des Bürgschaftsrahmens um 300 Mio. Euro steigt der für diesen Bereich verfügbare Betrag von 800 Mio. Euro auf 1.100 Mio. Euro. Die gestiegene Nachfrage nach Bürgschaften gerade von international tätigen Unternehmen, veranlasste die Landesregierung zu dieser Maßnahme im Rahmen des zweiten Nachtragshaushaltes. Bereits im ursprünglichen Doppelhaushalt berücksichtigt waren die 306 Mio. Euro Bürgschaft für Opel. Hier bleibt die Entwicklung abzuwarten, da zwar Magna als Käufer Bürgschaften erhalten würde, eine endgültige Entscheidung seitens General Motors, dem Eigentümer von Opel, noch nicht gefallen ist. Auch die Europäische Union prüft derzeit noch die Angelegenheiten, denn eine Bevorzugung deutscher Standorte beim Opelverkauf verstößt gegen EU-Recht. Insgesamt muss im Bereich der Landesbürgschaften mit höheren Ausfällen gerechnet werden, da die Wirtschaftskrise noch nicht vollständig überwunden ist. 15 Mio. Euro zusätzlich mussten für dieses Risiko in den Haushalt eingestellt werden.

Was der Finanzminister schlicht mit den Worten „Verzicht auf Gegenfinanzierung der Steuereinnahmerückgänge“ beschreibt, ist in Wahrheit ein Augenschließen vor den Tatsachen. Wer sich in der Krise darauf beruft, jetzt nicht sparen zu dürfen, weil dies der Gesamtwirtschaft schade, der muss sich auch die Schuld dafür geben, in der Hochkonjunktur nicht gespart und vorgesorgt zu haben. Wenn Ausgabekürzungen in der Krise Schaden verursachen würden, dann hätten dies die Ausgabenzuwächse in der Hochkonjunktur auch getan. Zwischen 2005 und 2008, also in den guten Jahren, stiegen die Ausgaben um rund 850 Mio. Euro bzw. 7,6 Prozent. Für eine solche Ausgabensteigerung vergingen davor fast zehn Jahre. Nebenstehendes Diagramm belegt eindeutig, dass die Ausgaben in der Hochphase stark gestiegen sind. Dies ist die vielzitierte und verteufelte prozyklische Fiskalpolitik, bei der in der Krise gespart und in der guten Zeit nicht gespart wird. Sie kann also nicht als Argument dafür herhalten, dass man jetzt leider nicht sparen kann. Wer erst nicht vorsorgt und sich später dem Sparen verweigert, scheut lediglich den Kampf mit Ministerien, Behörden und Parlament um eine nachhaltige Haushaltspolitik.

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