01.10.2009
Wohnbau Mainz
Wo bleibt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung der Gremien?
Bund der Steuerzahler: Beim Regress gegen die alte Geschäftsführung kann es nicht bleiben.
Nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler Rheinland-Pfalz e.V. kann die Aufarbeitung des Skandals um die Wohnbau nicht auf die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegenüber der früheren Geschäftsführung beschränkt bleiben. Es müsste auch die zivil- und strafrechtliche Verantwortung des früheren Aufsichtsrats und der Gesellschafterversammlung bzw. der dort tätigen Personen geprüft und notfalls juristisch durchgesetzt werden.
Neben der zivilrechtlichen Schadensbeseitigung müsse auch der politische Schaden aufgearbeitet werden. Weder Oberbürgermeister Beutel (SPD) noch der für den Baubereich zuständige Beigeordnete Schüler (CDU) oder der für Beteiligungen verantwortliche Beigeordnete Merkator (SPD hätten bisher politische Verantwortung übernommen. Für BdSt-Geschäftsführer Peter Pferdekemper hat es den Anschein, als ob Rainer Laub und Peter Herrnberger jetzt die Rolle der Sündenböcke übernehmen müssten. Von der Haftung der Gesellschafterversammlung bzw. des Aufsichtsrates solle offenbar abgelenkt werden.
Wenn die Gesellschafterversammlung bzw. der Aufsichtsrat gegen eigene Pflichten verstießen, machten sie sich der Gesellschaft gegenüber schadenersatzpflichtig. Weise die Gesellschafterversammlung beispielsweise die Geschäftsführung an, ein verlustbringendes Geschäft zu realisieren, dann könne eine Mithaftung für den daraus entstandenen Schaden gegeben sein. Prestige-Bauvorhaben wie Gaugasse und Markthäuser ließen grüßen, meinte Pferdekemper wörtlich.
Die Satzung der Wohnbau Mainz GmbH schreibe in § 12 vor, dass die Aufsichtsratsmitglieder bei Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten oder Außerachtlassung ihrer Verantwortung der Gesellschaft den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen haben. Sie hätten nachzuweisen, so die Satzung weiter, dass sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsmannes angewandt hätten. Ob das geschehen sei, müsse nun sorgfältig geprüft werden, so der Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz.