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Frühjahrsputz im Garten
Gartenneu- oder -umgestaltung mit SteuerbonusAuch wenn der Winter Deutschland noch fest im Griff hat, sehnen bereits viele den Frühling wieder herbei. Dann werden die Tage merklich länger, die Zugvögel kehren zurück und die Frühjahrsblüher zeigen sich in ihrer Pracht. Sodann beginnt auch die Saison im Grünen und viele schmieden Pläne zur Verschönerung ihres Gartens. Sucht der Steuerzahler sich bei der Gartenneu- oder -umgestaltung professionelle Hilfe, beteiligt sich sogar der Fiskus mit einem Steuerbonus daran, erklärt der Bund der Steuerzahler. Zu beachten ist jedoch, dass maximal 20 Prozent der Aufwendungen und ein Höchstbetrag von 1.200 Euro im Jahr als Steuerbonus gewährt werden. Bei Maximalkosten für Arbeitsleistung und Anfahrt von 6.000 Euro im Jahr wird der Steuerbonus demnach völlig ausgeschöpft. Materialkosten sind hingegen nicht begünstigt. Außerdem wird der Steuerbonus versagt, wenn keine Rechnung vorliegt und der Betrag bar bezahlt wird.
Der Bundesfinanzhof in München entschied jüngst sogar, dass auch die erstmalige Anlage des Gartens beispielsweise im Zuge des Neubaus eines Einfamilienhauses steuerlich gefördert wird (Urteil vom 13.7.2011, Az. VI R 61/10). Bislang galt, dass sogenannte Neubaumaßnahmen, also wenn etwas völlig Neues geschaffen wurde, nicht mit einem Steuerbonus bedacht werden konnten. Der Bund der Steuerzahler erklärt, dass nun auch solche Leistungen als Handwerkerleistungen steuerlich gefördert werden, wenn bereits ein Haushalt besteht. Im Urteilsfall musste neben Erd- und Pflanzarbeiten auch eine Stützmauer errichtet werden, damit die Erdmassen nicht wegrutschen. Auch diese Neubaumaßnahme fiel unter die steuerliche Begünstigung für Handwerkerleistungen.
Seit dem Jahr 2010 können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich besser geltend gemacht werden. Dies gilt nicht nur für die eigenen Beiträge, Eltern können auch die Basiskrankenkassenbeiträge für die Kinder als eigene Beiträge absetzen, daran erinnert der Bund der Steuerzahler. Dies gilt sogar dann, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern unterhaltsverpflichtet sind und für das Kind ein Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag besteht. Mehr dazu
Die Adventszeit wird häufig genutzt, Geschäftspartnern, Kunden und Angestellten eine kleine Freude zu bereiten. Bei betrieblichen Weihnachtsgeschenken sind jedoch steuerliche Besonderheiten zu beachten, erklärt der Bund der Steuerzahler, damit die Weihnachtsstimmung nicht durch das Finanzamt getrübt wird. Mehr dazu
Abzug von Kinderbetreuungskosten
Vorsicht bei UnverheiratetenKinderbetreuungskosten können zu zwei Drittel bis maximal 4.000 Euro im Jahr pro Kind in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Dies gilt für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn die Eltern erwerbstätig oder dauerhaft krank sind oder das Kind das dritte, aber noch nicht das sechste Lebensjahr vollendet hat und die Eltern nicht krank oder erwerbstätig sind. Voraussetzung für den Abzug ist auch, dass die Eltern die Aufwendungen getragen haben, ein entsprechender Beleg vorliegt und das Geld überwiesen wurde, erklärt der Bund der Steuerzahler. Mehr dazu
Viele erinnern sich noch an die Papierlohnsteuerkarte. Die bunten Pappen wurden stets im Herbst an die Steuerzahler verschickt. Die Zusendung wirkte für viele Steuerzahler wie eine Erinnerung, sich rechtzeitig die Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen. Doch aufgepasst, diese „Erinnerungspost“ wird es in diesem Jahr nicht mehr geben. Ab dem Jahr 2012 erfolgt der Abgleich zwischen Arbeitgeber und Finanzverwaltung nämlich voll elektronisch, erklärt der Bund der Steuerzahler. Mehr dazu
Nachdem in der rheinland-pfälzischen Justiz seit dem Jahre 2009 mit der Einführung des Mediationsverfahrens begonnen wurde, besteht nun auch – ab dem 1. Juni 2010 - bei dem Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz die Möglichkeit einer gerichtsinternen Mediation.
Gerichtsinterne Mediation ist ein eigenständiges und freiwilliges Verfahren, in dem die Streitparteien mit Unterstützung besonders geschulter richterlicher Mediatorinnen und Mediatoren ihren Konflikt selbständig und in eigener Verantwortung lösen können. Zuständige Mediatorin bei dem FG Rheinland-Pfalz ist Frau Richterin am FG Barbara Weiß. Mehr dazu
Häusliches Arbeitszimmer
Anträge auf Steuerermäßigung sind zu billigenDas BMF hat angeordnet, auf Antrag Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer steuermindernd zu berücksichtigen, wenn die betriebliche oder berufliche Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50 vom Hundert der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit beträgt oder wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Mehr dazu
Kindergeld
Kindergeld auch bei einer Au-Pair-Tätigkeit möglich.Mit Gerichtsbescheid vom 19. März 2009 hat das Finanzgericht des Saarlandes entschieden, dass auch bei einer Tätigkeit als Au-Pair-Mädchen der Anspruch auf Kindergeld bestehen kann. Im Streitfall war eine junge Dame von 21 Jahren nach Abschluss ihrer schulischen Ausbildung als Au-Pair-Mädchen nach Frankreich gegangen. Dort belegte sie einen Fernkurs "Französisch-Volllehrgang". Das wöchentliche Arbeitspensum betrug laut Fernkursinstitut zehn Stunden. Mehr dazu
Pendlerpauschale
Rückerstattung abgeschlossenAlle Rückerstattungen zu viel gezahlter Steuern für rund 500.000 Pendler in Rheinland-Pfalz sind erfolgt - und zwar bis zu dem von der Bundesregierung angekündigten Termin - 31. März 2009.
Dies konnte durch eine massive Kapazitätsausweitung erreicht werden: Täglich wurden in den letzten Wochen bis zu 20.000 zusätzliche Steuerbescheide in der Zentralen Datenverarbeitung der Finanzverwaltung der Oberfinanzdirektion Koblenz (OFD) neu berechnet, ausgedruckt, kuvertiert und verschickt. Die dafür notwendige Neuprogrammierung der Großrechner lief unmittelbar nach Verkündung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts im Dezember 2008 an. Insgesamt wurden hierbei rund 112 Millionen Euro erstattet.
Zahlreiche personell zu berechnende Änderungen der Steuerfestsetzung 2007 wurden zudem in den insgesamt 26 Finanzämtern des Landes mit Hochdruck bearbeitet. Mehr dazu
Finanzämter mit neuer Bankverbindung
Bei Überweisungen Änderungen beachten
Die Finanzkassen in Rheinland-Pfalz haben ab sofort eine neue Bankverbindung. Grund hierfür ist die Eingliederung der Landesbank Rheinland-Pfalz in die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW).
Steuerbürger sollten dies bei Überweisungen ans Finanzamt beachten.
Die neue Bankleitzahl und Bezeichnung sowie die neue Kontonummer stehen auf den neuen Steuerbescheiden oder auf den Internetseiten der Finanzämter (unter www.fin-rlp.de, Rubrik "Steuer" und dann unter "Finanzämter" auf der Startseite des jeweiligen Finanzamts).
Bürger, die am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, müssen nichts veranlassen.
Bei Fragen hilft auch die Info-Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzämter unter: 0 180 - 3 757 400 (Montag - Donnerstag von 8:00 bis 17:00 und Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr; Kosten pro Anruf: 9 Cent pro Minute).
Für die 26 rheinland-pfälzischen Finanzämter gibt es vier Finanzkassen im Land.
Einheitlich ist die neue Bankleitzahl 600 501 01 und die Bankbezeichnung Rheinland-Pfalz Bank (LBBW).
Die neue Kontonummer richtet sich nach der für das Finanzamt zuständigen Finanzkasse:
* Finanzkasse Daun, Kontonummer 740 150 7473
zuständig für Finanzämter: Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Daun
und Trier
* Finanzkasse Idar-Oberstein, Kontonummer 740 150 7497
zuständig für Finanzämter: Bad Kreuznach, Bingen-Alzey,
Idar-Oberstein, Kaiserslautern, Kusel-Landstuhl, Mainz-Mitte,
Mainz-Süd und Worms-Kirchheimbolanden
* Finanzkasse Montabaur-Diez, Kontonummer 740 150 7480
zuständig für Finanzämter: Altenkirchen-Hachenburg, Bad Neuenahr-
Ahrweiler, Koblenz, Mayen, Montabaur-Diez, Neuwied, Sankt
Goarshausen-Sankt Goar und Simmern-Zell
* Finanzkasse Pirmasens-Zweibrücken, Kontonummer 740 150 7466
zuständig für Finanzämter: Frankenthal, Landau, Ludwigshafen,
Neustadt, Pirmasens-Zweibrücken und Speyer-Germersheim


