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15.05.2012

Bauherren aufgepasst!

Unzulässige Doppelbesteuerung mit Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer


Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer fürs Haus?
Kaufen Sie ein Grundstück und lassen darauf ein Haus errichten, dann heißt es doppelt Steuern zu zahlen:
Zum einen muss der Bauunternehmer Ihnen für das Errichten des Hauses bereits Umsatzsteuer mit in Rechnung stellen.
Zum anderen kassiert das Finanzamt für den Erwerb des Grundstückes Grunderwerbsteuer – und zwar nicht nur für das Grundstück sondern auch für das Gebäude, das ja bereits mit Umsatzsteuer belastet ist!

Dagegen können Sie sich nun Dank eines Urteils aus Niedersachsen wehren. Wir sagen Ihnen was zu tun ist. Mehr dazu

17.04.2012

Nachweis bei Krankheitskosten

Ist die rückwirkende Änderung zulässig?


Bild: Fotolia

Grippe, Erkältung oder Husten. Erwischt es Sie, zahlen Sie i.d.R. eine Teil der Kosten aus eigener Tasche, zum Bespiel für Medikamente oder die Praxisgebühr. Kommt dann noch eine neue Brille oder Zahnersatz hinzu, geht das ganz schnell ins Geld. Mehr dazu

17.04.2012

Steuererklärung – Frist 31. Mai 2012

Endspurt für die Erklärung!


Muss bis zum 31. Mai im Finanzamts-Briefkasten sein: die Steuererklärung
Viele Steuerzahler sind verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Für das Jahr 2011 muss die Einkommensteuererklärung grundsätzlich bis zum 31. Mai 2012 beim Finanzamt eingegangen sein.

Die meisten Steuerzahler kennen das Prozedere: Kurz vor dem Abgabetermin wird es noch einmal eng, weil Unterlagen fehlen oder nicht zur Hand sind. Steuerzahler sollten daher rechtzeitig beginnen, ihre Unterlagen zu ordnen. Dann geht es nachher beim Anfertigen der Steuererklärung schneller und es wird nichts vergessen.

Ist absehbar, dass der 31. Mai nicht eingehalten werden kann, sollte der Steuerzahler rechtzeitig einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Der Antrag sollte schriftlich beim Finanzamt gestellt werden. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein mit dem Anfertigen der Steuererklärung beauftragt, hat in der Regel bis zum 31. Dezember Zeit.

Mitglieder des Bundes der Steuerzahler finden hier einen Muster-Antrag auf Fristverlängerung.

21.03.2012

Minijobs im Privathaushalt

Geld zurück bei Krankheit, Schwangerschaft und Mutterschutz

Die Zahl der Minijobber in Privathaushalten nimmt weiter zu. So ist im Jahr 2011 ein Zuwachs von 7,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Ein Grund für die Zunahme kann sicherlich in der steuerlichen Förderung der Minijobber im Privathaushalt, aber auch in der einfachen Abwicklung des Minijobs mittels Haushaltcheckverfahren über die Minijob-Zentrale gesehen werden, resümiert der Bund der Steuerzahler. Mehr dazu

14.02.2012

Einspruch per E-Mail

Längere Einspruchsfrist bei schludriger Rechtsbehelfsbelehrung

Wenn auf dem Steuerbescheid eine E-Mail-Adresse steht, so erklärt sich das Finanzamt bereit, auch Einsprüche elektronisch entgegenzunehmen. Folglich muss das Finanzamt in der Rechtsbehelfs-belehrung auch auf die Möglichkeit hinweisen, dass der Einspruch per E-Mail eingelegt werden kann. Vielfach enthält die am Ende des Bescheides stehende Rechtsbehelfsbelehrung jedoch nur den Satz, dass der Einspruch schriftlich beim Finanzamt einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären ist. Dieser Hinweis ist aber unvollständig, wenn neben der Adresse und der Telefonnummer des Finanzamtes auch die E-Mail-Adresse im Bescheid enthalten ist. Das hat das Niedersächsische Finanzgericht in einem aktuellen Urteil entschieden (Az.: 10 K 275/11). Da die Rechtsbehelfs-belehrung unvollständig war, hatte der betroffene Steuerzahler in dem Urteilsfall ein Jahr Zeit, Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen. Ohne den Fehler des Finanzamtes beträgt die Einspruchsfrist normalerweise nur einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides. Das unterlegene Finanzamt will die Rechtsfrage nun vom obersten deutschen Steuergericht klären lassen und hat gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts Revision eingelegt. Das Verfahren ist beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen X R 2/12 anhängig. Mehr dazu

16.01.2012

Frühjahrsputz im Garten

Gartenneu- oder -umgestaltung mit Steuerbonus

Auch wenn der Winter Deutschland noch fest im Griff hat, sehnen bereits viele den Frühling wieder herbei. Dann werden die Tage merklich länger, die Zugvögel kehren zurück und die Frühjahrsblüher zeigen sich in ihrer Pracht. Sodann beginnt auch die Saison im Grünen und viele schmieden Pläne zur Verschönerung ihres Gartens. Sucht der Steuerzahler sich bei der Gartenneu- oder -umgestaltung professionelle Hilfe, beteiligt sich sogar der Fiskus mit einem Steuerbonus daran, erklärt der Bund der Steuerzahler. Zu beachten ist jedoch, dass maximal 20 Prozent der Aufwendungen und ein Höchstbetrag von 1.200 Euro im Jahr als Steuerbonus gewährt werden. Bei Maximalkosten für Arbeitsleistung und Anfahrt von 6.000 Euro im Jahr wird der Steuerbonus demnach völlig ausgeschöpft. Materialkosten sind hingegen nicht begünstigt. Außerdem wird der Steuerbonus versagt, wenn keine Rechnung vorliegt und der Betrag bar bezahlt wird.

Der Bundesfinanzhof in München entschied jüngst sogar, dass auch die erstmalige Anlage des Gartens beispielsweise im Zuge des Neubaus eines Einfamilienhauses steuerlich gefördert wird (Urteil vom 13.7.2011, Az. VI R 61/10). Bislang galt, dass sogenannte Neubaumaßnahmen, also wenn etwas völlig Neues geschaffen wurde, nicht mit einem Steuerbonus bedacht werden konnten. Der Bund der Steuerzahler erklärt, dass nun auch solche Leistungen als Handwerkerleistungen steuerlich gefördert werden, wenn bereits ein Haushalt besteht. Im Urteilsfall musste neben Erd- und Pflanzarbeiten auch eine Stützmauer errichtet werden, damit die Erdmassen nicht wegrutschen. Auch diese Neubaumaßnahme fiel unter die steuerliche Begünstigung für Handwerkerleistungen.

09.12.2011

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung: Beiträge für Kinder nicht vergessen!

Seit dem Jahr 2010 können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich besser geltend gemacht werden. Dies gilt nicht nur für die eigenen Beiträge, Eltern können auch die Basiskrankenkassenbeiträge für die Kinder als eigene Beiträge absetzen, daran erinnert der Bund der Steuerzahler. Dies gilt sogar dann, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern unterhaltsverpflichtet sind und für das Kind ein Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag besteht. Mehr dazu

09.11.2011

Weihnachtsgeschenke - Nicht in die Steuerfalle tappen

Die Adventszeit wird häufig genutzt, Geschäftspartnern, Kunden und Angestellten eine kleine Freude zu bereiten. Bei betrieblichen Weihnachtsgeschenken sind jedoch steuerliche Besonderheiten zu beachten, erklärt der Bund der Steuerzahler, damit die Weihnachtsstimmung nicht durch das Finanzamt getrübt wird. Mehr dazu

20.10.2011

Abzug von Kinderbetreuungskosten

Vorsicht bei Unverheirateten

Kinderbetreuungskosten können zu zwei Drittel bis maximal 4.000 Euro im Jahr pro Kind in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Dies gilt für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn die Eltern erwerbstätig oder dauerhaft krank sind oder das Kind das dritte, aber noch nicht das sechste Lebensjahr vollendet hat und die Eltern nicht krank oder erwerbstätig sind. Voraussetzung für den Abzug ist auch, dass die Eltern die Aufwendungen getragen haben, ein entsprechender Beleg vorliegt und das Geld überwiesen wurde, erklärt der Bund der Steuerzahler. Mehr dazu

20.09.2011

Lohnsteuerabzug: Freibeträge für 2012 eintragen lassen

Viele erinnern sich noch an die Papierlohnsteuerkarte. Die bunten Pappen wurden stets im Herbst an die Steuerzahler verschickt. Die Zusendung wirkte für viele Steuerzahler wie eine Erinnerung, sich rechtzeitig die Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen. Doch aufgepasst, diese „Erinnerungspost“ wird es in diesem Jahr nicht mehr geben. Ab dem Jahr 2012 erfolgt der Abgleich zwischen Arbeitgeber und Finanzverwaltung nämlich voll elektronisch, erklärt der Bund der Steuerzahler. Mehr dazu

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