BdSt Rheinland-Pfalz - Schuldenstopp in allen Landesverfassungen?

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10.03.2011

Schuldenstopp in allen Landesverfassungen?

Studie des Karl-Bräuer-Institutes des BdSt bietet Überblick über alle Bundesländer

Nachdem Bundestag und Bundesrat 2009 die Schuldenbremse ins Grundgesetz aufgenommen habe, stimmte im Dezember 2010 der rheinland-pfälzische Landtag für eine entsprechende Änderung der Landesverfassung. Die aktuelle Studie des Karl-Bräuer-Institutes (KBI), dem wissenschaftlichen Institut des Bundes der Steuerzahler, gibt einen Überblick über den Stand der Umsetzung der Schuldenbremse in allen Bundesländern. Hieraus werde ersichtlich, dass lediglich Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein das Schuldenverbot in der Verfassung verankert hätten. Während in Hessen mit der Kommunalwahl am 27. März eine Volksabstimmung über die Verfassungs-änderung durchgeführt werde, lehne das Saarland eine Übernahme der Schuldenregelung in Verfassung und Haushaltsordnung ab.

Der Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz zeigte sich erfreut darüber, dass sich die im Landtag vertretenen Parteien in einem fraktionsübergreifenden Abstimmungsprozess zügig auf eine Verfassungsänderung verständigt hätten. Allerdings sei die auf Drängen der SPD eingeführte Ausnahme ein Kuriosum im Vergleich zur Regelung beim Bund und anderen Ländern: In Rheinland-Pfalz werde es nach 2020 weiterhin erlaubt sein, Schulden zu machen, wenn sich aufgrund von Rechtsänderungen, die dem Land nicht zurechenbar seien, die Einnahme- oder Ausgabesituation ändere. Zum einen sei eine solche Ausnahme nicht gerechtfertigt, da Rheinland-Pfalz im Bundesrat solche Rechtsänderungen verhindern könne. Stimme der Bundesrat gegen den Willen des Landes zu, sei dies trotzdem eine demokratische Legitimation. Zum anderen sei es beinahe unmöglich, die Auswirkungen beispielsweise einer Senkung der Einkommensteuer exakt zu beziffern, noch dazu im Voraus bei der Aufstellung des Haushaltes. Denn sinke die Einkommensteuer, steige durch höheren Konsum die Mehrwertsteuer, was die Einnahmesituation des Landes wieder verbessere. Dies und andere Effekte ließen keine korrekte Berechnung des erlaubten Defizits zu. „Wie dehnbar dieses Schlupfloch am Ende ausgelegt wird, werden wir ab 2020 sehen. Für alle Bundesländer, die noch an den Regelungen feilen, ist es jedenfalls ein schlechtes Beispiel“, so Peter Pferdekemper, Geschäftsführer des BdSt, heute in Mainz.

Die Studie und weitere Informationen finden Sie auf der Seite des BdSt Deutschland unter diesem Link.

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