Pressekonferenz: Pensionsfonds-Studie
Ausgabenprojektion und Rücklagenbildung der Beamtenversorgung in Rheinland-PfalzEntgegen anders lautenden Äußerungen von Landespolitikern stelle der 1996 eingerichtete Pensionsfonds keine adäquate Vorsorgeeinrichtung für diese Versorgungsspitze dar. Der Fonds sei lediglich für Bedienstete des Landes ausgelegt, die nach 1996 verbeamtet wurden. Außerdem finde keine Zuweisung an den Pensionsfonds aus Haushaltsüberschüssen sondern aus Kreditmitteln statt. Damit speise das Land eine Rücklage aus Schulden, ohne dass dies notwendig sei. Vergleichbar sei diese Methode mit einem Häuslebauer, der einen Kredit aufnehme, Jahre bevor er bauen wolle.
Auch die Anlagepraxis des Fonds sei nicht zweckdienlich, wie ein Vergleich mit anderen Bundesländern zeige. Während in Rheinland-Pfalz lediglich in Schuldverschreibungen des Landes investiert würde, gäbe es in anderen Bundesländern die Möglichkeit, teilweise auch in andere Anlageformen, wie Aktien oder öffentlich verbürgte Schuldtitel, zu investieren. Der geschlossene Kreislauf vom Kreditmarkt über den Landeshaushalt zum Fonds und dann zurück zum Landeshaushalt sei nichts weiter als verdeckte Schuldenmacherei. Einzig positiver Aspekt sei die disziplinierende Wirkung der Vorsorgezahlungen, die jedes Ressort für seine jeweiligen neuen Beamten leisten müsse. Auch mache dies den Beamten mit dem Angestellten vergleichbar, wenn eine Kostenabwägung getroffen werden müsse.
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