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19.09.2008
Dr. Wilhelm Wallmann, Vorsitzender des rheinland-pfälzischen Steuerzahlerbundes, betont in einem Schreiben an den Ministerpräsidenten, sder BdSt erkenne durchaus an, dass es ein kulturpolitisches Interesse an günstigen sozialen Rahmenbedingungen für Künstler und Publizisten gebe. Deshalb fordere man nicht auch die Abschaffung der Künstlersozialversicherung als solche. "Wir fordern jedoch die Abschaffung der Künstlersozialabgabe, die für die Unternehmen neben einer teilweise hohen finanziellen Belastung vor allem mit enormer Bürokratie verbunden ist", erläutert Wallmann.
Unternehmen könnten nur mit großem Aufwand beurteilen, ob sie abgabepflichtige Aufträge an selbständige "Künstler" oder "Publizisten" erteilt haben oder nicht. Auch mit der korrekten Beantwortung der umfangreichen Fragebögen, die von der Rentenversicherung zur Prüfung der Abgabepflicht verschickt werden, seien die meisten Unternehmen überfordert. Der bürokratische Aufwand stehe in keinem Verhältnis zum relativ geringen Betrag, der mit der Künstlersozialabgabe insgesamt aufgebracht werden solle. "Auch dass die Rentenversicherung die Künstlersozialabgabe für fünf Jahre rückwirkend nachfordert, obwohl die Unternehmen in der Vergangenheit völlig unzureichend über die Abgabepflicht aufgeklärt wurden, wird von vielen Betroffenen als ungerecht oder gar existenzbedrohend empfunden", so der BdSt.
Nach Ansicht des Steuerzahlerbundes führt die Künstlersozialabgabe zu Wettbewerbsverzerrungen, weil sie zwar für natürliche Personen zu entrichten ist, nicht aber bei Aufträgen an juristische Personen. Somit würden zunehmend Werbeagenturen, die bisher als Einzelfirma tätig waren, von ihren Auftraggebern zur Gründung einer GmbH gedrängt. Darüber hinaus unterlaufe die Abgabe das Versicherungsprinzip, da sie auch für Aufträge an Künstler und Publizisten fällig werde, die gar nicht in der Künstlersozialversicherung versichert seien. Auch die Ausweitung des Künstlerbegriffs beispielsweise auf Webdesigner sieht der BdSt kritisch.
Stichwort: Künstlersozialabgabe
Die Künstlersozialabgabe ist quasi der "Auftraggeberanteil" zur Sozialversicherung selbständiger Künstler und Publizisten. Sie wird auf das Entgelt für die von Künstlern und Publizisten erbrachten Leistungen erhoben. Der aktuelle Abgabesatz beträgt 4,9 Prozent. Abgabepflichtig sind Unternehmen, die Aufträge an selbständige Künstler und Publizisten erteilen. Das können sowohl klassische Verwerter, wie z.B. Verlage, Presse-agenturen oder Theater sein, als auch Unternehmen, die für ihr eigenes Unternehmen Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Diese Aufträge müssen nicht nur gele-gentlich (ab zwei bis dreimal im Jahr) erfolgen und/oder wirtschaftlich bedeutend sein.
Künstlersozialabgabe
Künstlersozialabgabe abschaffen!Unternehmen könnten nur mit großem Aufwand beurteilen, ob sie abgabepflichtige Aufträge an selbständige "Künstler" oder "Publizisten" erteilt haben oder nicht. Auch mit der korrekten Beantwortung der umfangreichen Fragebögen, die von der Rentenversicherung zur Prüfung der Abgabepflicht verschickt werden, seien die meisten Unternehmen überfordert. Der bürokratische Aufwand stehe in keinem Verhältnis zum relativ geringen Betrag, der mit der Künstlersozialabgabe insgesamt aufgebracht werden solle. "Auch dass die Rentenversicherung die Künstlersozialabgabe für fünf Jahre rückwirkend nachfordert, obwohl die Unternehmen in der Vergangenheit völlig unzureichend über die Abgabepflicht aufgeklärt wurden, wird von vielen Betroffenen als ungerecht oder gar existenzbedrohend empfunden", so der BdSt.
Nach Ansicht des Steuerzahlerbundes führt die Künstlersozialabgabe zu Wettbewerbsverzerrungen, weil sie zwar für natürliche Personen zu entrichten ist, nicht aber bei Aufträgen an juristische Personen. Somit würden zunehmend Werbeagenturen, die bisher als Einzelfirma tätig waren, von ihren Auftraggebern zur Gründung einer GmbH gedrängt. Darüber hinaus unterlaufe die Abgabe das Versicherungsprinzip, da sie auch für Aufträge an Künstler und Publizisten fällig werde, die gar nicht in der Künstlersozialversicherung versichert seien. Auch die Ausweitung des Künstlerbegriffs beispielsweise auf Webdesigner sieht der BdSt kritisch.
Stichwort: Künstlersozialabgabe
Die Künstlersozialabgabe ist quasi der "Auftraggeberanteil" zur Sozialversicherung selbständiger Künstler und Publizisten. Sie wird auf das Entgelt für die von Künstlern und Publizisten erbrachten Leistungen erhoben. Der aktuelle Abgabesatz beträgt 4,9 Prozent. Abgabepflichtig sind Unternehmen, die Aufträge an selbständige Künstler und Publizisten erteilen. Das können sowohl klassische Verwerter, wie z.B. Verlage, Presse-agenturen oder Theater sein, als auch Unternehmen, die für ihr eigenes Unternehmen Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Diese Aufträge müssen nicht nur gele-gentlich (ab zwei bis dreimal im Jahr) erfolgen und/oder wirtschaftlich bedeutend sein.


