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21.08.2009
Kindergeld
Kindergeld auch bei einer Au-Pair-Tätigkeit möglich.Die Familienkasse der Bundesanstalt für Arbeit sah die Voraussetzungen für die Bewilligung von Kindergeld nicht gegeben. Der Kurs sei vom zeitlichen Umfang her unzureichend, um als Berufsausbildung anerkannt werden zu können. Das sahen die Finanzrichter anders. Nach der Rechtsprechung des BFH sei für eine Anerkennung erforderlich, dass ein theoretisch-systematischer Sprachunterricht vorliege. Dessen Umfang müsse ohne Vor- und Nachbereitung wöchentlich zehn Stunden oder mehr umfassen. Diese Voraussetzungen sah das Gericht im Streitfall als gegeben an. Dabei sei es unschädlich, dass der Kurs als Fernkurs abgehalten worden sei. (AZ 2 K 1141/08 - ).


