Jahrespressekonferenz des BdSt Rheinland-Pfalz
Die Punkte im Einzelnen (Die ausführliche Pressemappe können Sie hier herunterladen):
1. Dr. Karl Heinz Däke
Dr. Däke stellte heraus, dass in den letzten Jahren, trotz Rekordeinnahmen der öffentlichen Hand, die
Ausgaben und die Verschuldung stetig angestiegen seien. Der massive Anstieg der Verschuldung auf inzwischen 1,7 Billionen Euro sei aber nur die Spitze des Eisberges. Schließlich schlummerten neben diesen so genannten expliziten Schulden noch implizite Verpflichtungen von Bund, Ländern und Gemeinden in Höhe von bis zu 6,15 Billionen Euro in den Büchern. Diese resultierten aus Zahlungsverpflichtungen der öffentlichen Hand bei Beamtenpensionen, bei der Gesundheits-, Pflege- und Rentenversicherung.
Anschließend ging Dr. Däke auf das Sparpaket des Bundes ein. Es sei zwar anerkennenswert, dass sich überhaupt geeinigt wurde. Dennoch müsse das Paket als Etikettenschwindel bezeichnet werden, da knapp die Hälfte der „Einsparungen“ aus Einnahmeerhöhungen resultiere. Däke forderte eine neue Sparklausur. Es sei nicht richtig, dass es keine Einsparvorschläge gäbe. Sowohl der Bund der Steuerzahler als auch der Bundesrechnungshof hätten wiederholt Vorschläge unterbreitet. Der BdSt habe eine Liste mit Einsparungen in einem Gesamtvolumen von 27 Milliarden Euro erarbeitet. „Die Vorschläge liegen auf dem Tisch, die Politik muss nur zugreifen“, so Däke.
2. Dr. Wilhelm Wallmann
Der Vorsitzende des Landesverbandes Rheinland-Pfalz wies zunächst auf die desolate Haushaltssituation in Rheinland-Pfalz hin. Auch hier seien Ein-nahmen und Ausgaben nie in Einklang gebracht worden. Stattdessen habe man inzwischen einen Schuldenberg von über 33 Milliarden Euro aufgehäuft. Trotz niedriger Zinsen drücke das Land eine jährliche Zinslast von 1,2 Milliarden Euro. Inzwischen finanziere das Land seine Ausgaben nur noch zu etwas mehr als der Hälfte aus eigenen Steuereinnahmen. Etwa ein Fünftel des Haushaltes werde durch Kredite finanziert. Außerdem hänge Rheinland-Pfalz seit Bestehen der Bundesrepublik am Tropf anderer Länder. Das Land selbst tue zu wenig, um sich aus dieser Abhängigkeit zu lösen, die Investitionen lägen mit 8,1 Prozent des Haushaltes so niedrig wie bei keinem anderen Bundesland. Bayern, das einzige Land, welches sich vom Nehmer zum Geber im Länderfinanzausgleich entwickelte, investiere etwa 25 Prozent. Dafür leiste sich Rheinland-Pfalz als Nehmerland Wohltaten, auf die Geberländer unter zum Teil heftigsten Debatten, mit Verweis auf die Haushaltslage verzichten. Als Beispiel sei die Beitragsfreiheit für Plätze in den Kindertagesstätten genannt. Dies sei „ein Verstoß gegen den Gedanken der bundesstaatlichen Solidargemeinschaft und des bündischen Einstehens füreinander“, so Wallmann. Vor diesem Hintergrund sei es nachvollziehbar, dass die Geberländer den Länderfinanzausgleich ändern wollten und möglicherweise vor das Bundesverfassungsgericht gehen würden.
3. Stefan Winkel
Der Referent für Haushalts- und Finanzpolitik des BdSt Rheinland-Pfalz, Stefan Winkel, gab einen Ausblick, vor welchen Aufgaben die Landespolitik steht, wenn sie die Vorgaben für die Schuldenbremse bis 2020 erreichen wolle. Bei optimistischen Prognosen könnten die Ausgaben zwar jedes Jahr steigen. Da jedoch die Zinsausgaben und die Pensionsverpflichtungen überproportional anstiegen, erhöhe dies den Sparzwang auf alle anderen Bereiche. Danach stellte Winkel die Einsparvorschläge des Verbandes für den Landeshaushalt vor. Größter Brocken dabei seien die Personaleinsparungen. Im Ländervergleich liege Rheinland-Pfalz unter den westdeutschen Flächenländern lediglich auf Platz 5 von 8. Würde man es hierzulande dem Spitzenreiter Schleswig-Holstein gleichtun, was Personalstärke auf Landes- und Kommunalebene anginge, so ergäbe sich ein Stellenabbaupotenzial von 22.559 Stellen. Davon entfielen knapp 16.000 Stellen allein auf die Landesbediensteten. Dies allein würde Einsparungen im dreistelligen Millionenbereich ermöglichen. Auch seien Kürzungen bei den Subventionen unumgänglich. Der Finanzbericht 2009 weise knapp 180 Mio. Euro Finanzhilfen aus, die nicht zwingend notwendig sind. Daneben sprach sich Winkel für eine Schließung der Landesvertretungen bei der EU und in Brüssel aus. Es sei nicht nachzuvollziehen, warum Deutschland neben seiner Bundesvertretung noch 16 Vertretungen der Bundesländer vorhält. Dies mache den Kommunikationsprozess mit EU-Partnern nur unnötig kompliziert.
Außerdem sprach sich der Verband für eine Verkleinerung des Parlamentes von 101 auf 80 Abgeordnete aus. Man habe in Rheinland-Pfalz überdurchschnittlich viele Abgeordnete pro Einwohner. Das bevölkerungsreiche Nordrhein-Westfalen begnüge sich mit 181 Abgeordneten bei über 17 Mio. Einwohnern. Selbst Hessen habe bei sechs Millionen Einwohnern nur 17 Abgeordnete mehr als Rheinland-Pfalz mit vier Millionen Einwohnern.
4. Peter Pferdekemper
Der Geschäftsführer des Bundes der Steuerzahler Rheinland-Pfalz forderte, dass das Land dem Beispiel Nordrhein-Westfalens folgen und ein so genanntes Transparenzgesetz verabschieden solle. Ein solches ist seit dem Jahresende 2009 im nördlichen Nachbarland in Kraft. NRW ist das erste Bundesland mit einem Transparenzgesetz. Es sieht vor, dass öffentliche Unternehmen, z.B. Stadtwerke oder Sparkassen, die Gehälter ihrer Vorstände veröffentlichen müssen. Ferner schreibt das Gesetz vor, dass auch die Bezüge der Aufsichtsräte und Beraterverträge veröffentlicht werden müssen. Zweck des Gesetzes sei die Herstellung von Transparenz bei öffentlichen Unternehmen und eine disziplinierende Wirkung auf die Gehaltsentwicklungen.
Öffentliche Unternehmen wie Stadtwerke, Universitätskliniken oder auch Sparkassen stünden immer wieder im Blickpunkt der Öffentlichkeit, weil sie entweder aus Steuergeldern finanziert würden oder weil die Steuerzahler letztlich das wirtschaftliche Risiko tragen müssten. Beredte Beispiele in Rheinland-Pfalz seien der Nürburgring oder die Mainzer Wohnbau. Es sei nicht einzusehen, warum jedermann ohne große Probleme nachlesen könne, was Inhaber öffentliche Ämter an Bezügen kassieren, dies aber bei Verantwortlichen in öffentlichen Unternehmungen nicht der Fall sein soll.
Bei öffentlich-rechtlichen Organisationsformen statuiert das NRW-Gesetz grundsätzlich die Pflicht dieser Unternehmen zur individuellen Veröffentlichung der Bezüge von Geschäftsführern oder Aufsichtsräten Nur dort, wo das Bundesrecht das Landesrecht überlagert, wird die Offenlegungsverpflichtung an den jeweiligen Träger adressiert. Dies ist z.B. bei den Sparkassen der Fall. Für diese Anstalten des öffentlichen Rechts gelten als Kreditinstitute die Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches unmittelbar (§§ 284 ff., 340a HGB). Daneben werde auch der Bereich der privatrechtlichen Organisationsformen geregelt. Zu nennen sind vor allem: Gesellschaften mit beschränkter Haftung (z.B. Stadtwerke GmbH) und Aktiengesellschaften wie die Stadtwerke Mainz AG. Bei privatrechtlichen Organisationsformen seien Adressaten des Gesetzes die jeweiligen Gebietskörperschaften (Land, Kommunen) in ihrer Funktion als Gesellschafter. Sie müssten bei mehrheitlicher Beteiligung auf eine Veröffentlichung der Bezüge hinwirken. Verfügen das Land und/oder die Kommunen in dem jeweiligen Unternehmen über eine beherrschende Stellung, verdichte sich die Hinwirkungspflicht faktisch zu einer Anpassungspflicht.
(Das Transparenzgesetz NRW vom 17. Dezember kann man im Internet fin-den unter www.recht.nrw.de und dort mit dem Suchbegriff Transparenzge-setz.)

