BdSt Rheinland-Pfalz - Bizarres Konstrukt der Holding-Führung

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05.02.2010

Bizarres Konstrukt der Holding-Führung

Doppelfunktion der Geschäftsführung birgt Konfliktpotential


MAG - Teil des "Konzern Mainz"
Dass man Licht in das kaum noch überschaubare Gestrüpp Mainzer Beteiligungsgesellschaften bringen wolle (Stichwort: Transparenz), ist ein an sich begrüßenswertes Vorhaben. Ob diese hehre Absicht von Erfolg gekrönt sein wird, erscheint dem Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz äußerst zweifelhaft. Allein die personelle Zusammensetzung der sogenannten ZBM (Zentrale Beteiligungsgesellschaft Mainz mbH) lasse aufhorchen.

„Dass Stadtwerke-Vorstand Höhne eine Leitungsfunktion innerhalb der ZBM übernehmen solle, hat einen schalen Beigeschmack: damit sind Interessenkonflikte zwischen seiner jetzigen und der ins Auge gefassten neuen Position vorprogrammiert.“, so Stefan Winkel, Finanzreferent beim BdSt. Und dass Teile des Stadtvorstandes Geschäftsführer, andere Aufsichtsratsmitglieder sein werden, sei ein ebenso bizarres Konstrukt. Interessant sei die Aussage des wohl künftigen Bürgermeisters und Finanzverantwortlichen der Stadt Mainz, Günter Beck, das 110-Millionen-Wohnbau-Desaster dürfe sich nicht wiederholen. Damit habe er zweifellos recht – die dabei freilich ins Gespräch gebrachte Möglichkeit, finanzstarke Gesellschaften, wie die Stadtwerke, könnten notleidenden Unternehmen, wie der Wohnbau, mit Krediten aus der Klemme helfen, lege den Grundstein für ein noch größeres Fiasko. So würden die Stadtwerke am Wohl und Wehe der Wohnbau, der MAG, der PMG etc. beteiligt werden. „Ist erstmal ein Patient krank, werden alle krank, stirbt einer, drohen alle zu sterben.“, befürchtet Winkel. Der sauberste Weg wäre es, jede stadtnahe Gesellschaft gäbe einen Teil ihres Gewinnes an die Holding ab und die Holding würde entscheiden, wem sie damit helfen will. Reiche dies nicht aus, könnte der Stadtrat entscheiden, was passieren solle, ob er über Zuschüsse das Unternehmen retten, es veräußern oder Insolvenz anmelden wolle. „Damit hätte das oberste Entscheidungsgremium der Stadt alle Fäden in der Hand.“, ist Winkel überzeugt.

Die Einführung eines „Public Governance Kodex“, wodurch unangemessene Dienstreisen untersagt werden sollen, wertet der BdSt als Schuldeingeständnis vergangener Vergnügungsfahrten von Aufsichtsräten und Vorständen städtischer Gesellschaften. Um strafrechtlich relevante Handlungen zu vermeiden, brauche man keinen Kodex: „Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!“, so Winkel.

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