BdSt sieht sich durch Rechnungshof bestätigt
Sprudelnde Steuereinnahmen nicht zur Konsolidierung genutztVerwunderlich sei auch, so Winkel weiter, dass die Bedenken der Rechnungsprüfer zur Verfassungsmäßigkeit kreditfinanzierter Rücklagen scheinbar nicht ernst genommen würden. Bereits im Bericht des letzten Jahres wies der LRH auf eine Entscheidung aus Nordrhein-Westfalen hin, dass solche Rücklagen als verfassungswidrig einstuft. Trotzdem verkündete Finanzminister Ingolf Deubel noch vor wenigen Wochen, dass 2008 erneut eine solche Rücklage gebildet worden sei. "Herr Deubel legt eine erstaunliche Beratungsresistenz an den Tag.", so Winkel.
Nach Auffassung des BdSt habe die Landesregierung in den letzten Jahren die Chancen ungenutzt verstreichen lassen, den Haushalt auf solide Beine zu stellen. Dies werde sich durch die steigende Zinslast in den nächsten Jahren rächen. So deute sich an, dass der Nachtragshaushalt 2009 nur knapp die Grenzen der verfassungsmäßig erlaubten Neuverschuldung einhält.
Angesichts dieser zügellosen Haushaltspolitik wiederholte Stefan Winkel die Forderung des BdSt nach einem Schuldenverbot in der Landesverfassung. "Wir können nicht bis 2020 warten, wie es die Föderalismuskommission vorgeschlagen hat. Diese Schuldenmacherei auf Kosten der kommenden Generationen ist die größte soziale Ungerechtigkeit.", so Winkel abschließend.
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