BdSt Rheinland-Pfalz - BdSt sieht Budgethoheit des Landtages ausgehöhlt

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13.04.2011

BdSt sieht Budgethoheit des Landtages ausgehöhlt

Rechnungshofsbericht offenbart Demokratiedefizit

Der heute vom Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz veröffentlichte zweite Teil des Jahresberichtes 2011 ist für den Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz der Beleg für eine schleichende Entmachtung des Parlaments in seinem Königsrecht: der Budgethoheit. So sollte der Liquiditätspool eigentlich überschüssiges Geld der Landesgesellschaften einsammeln und an solche mit Kapitalbedarf weiterleiten, um so den Kreditbedarf aller landeseigenen Gesellschaften zu minimieren. Das Gegenteil sei jedoch der Fall: Ab Anfang 2009 weise der „Überschuss-Topf“ keinen positiven Kontostand mehr auf. „Einen solchen Schuldentopf hat der Landtag nie genehmigt. Man muss die Frage stellen, wer beim Landeshaushalt eigentlich das Sagen hat: Regierung oder Parlament?“, so BdSt-Haushaltsexperte Stefan Winkel heute in Mainz.

Auch die Kritik des LRH am Pensionsfonds lasse auf eine Desinformations-politik der Exekutive gegenüber der Legislative schließen. Wenn, wie die Prüfer feststellen, Geschäfte mit langfristigen Auswirkungen für den Landes-haushalt getätigt würden, derlei Informationen sich aber nicht im Haushalt wieder fänden, könne von einer transparenten Verwendung von Steuergeldern nicht gesprochen werden.

Der BdSt fordert die SPD und die Grünen daher auf, diese Missstände bei den Koalitionsverhandlungen anzusprechen und entsprechende Lösungen zu erarbeiten. Die zukünftigen Regierungsparteien müssten sich ebenfalls über Regelungen einig werden, wie die kreditfinanzierten Zuführungen an den Pensionsfonds sowie die Kreditaufnahmen der landeseigenen Betriebe und Einrichtungen mit der Schuldenbremse in Einklang zu bringen seien. „Wenn man es ernst meint mit der Schuldenbremse, darf man keine Schattenhaushalte dulden“, so Winkel.

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