BdSt fragt, warum Wohnbau schweigt
Auskunftsersuchen werden nicht beantwortetTrotz zwischenzeitlicher Erinnerung und Bitte um wenigstens einen Zwischenbescheid, ob und wann man mit einer Antwort rechnen könne, herrsche nach Pferdekempers Worten bislang Funkstille.
Inzwischen habe man der Wohnbau weitere Fragen unterbreitet. Diese bezögen sich auf die Satzung der Wohnbau. Dort sei festgeschrieben, dass Grundstückserwerbe durch die Gesellschaft vom Aufsichtsratsvorsitzenden genehmigt werden müssten. Danach hätte der Oberbürgermeister den Erwerb des Grundstücks genehmigen müssen, auf dem er später dann bauen ließ. Ferner will der BdSt wissen, ob die Einräumung eines Erbbaurechts für den Oberbürgermeister vom gesamten Aufsichtsrat genehmigt worden sei, wie es die Satzung vorschreibe.
Das Schweigen der Wohnbau kommentierte Pferdekemper mit den Worten: "Keine Antwort ist auch eine Antwort". Offenbar wolle man der Öffentlichkeit Details des Geschäfts vorenthalten.


