BdSt Rheinland-Pfalz - BdSt: Wohnbau Mainz - die Sünden der Vergangenheit rächen sich.

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31.03.2009

BdSt: Wohnbau Mainz - die Sünden der Vergangenheit rächen sich.

Mit Wunschprojekten überlastet und falsche Personalpolitik

Für den Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz e.V. sind die finanziellen Schwierigkeiten der Mainzer Wohnbau GmbH die Folgen einer verfehlten Geschäftspolitik, die sich gerade auch die Mainzer Politik auf die Fahnen schreiben müsse.

Es räche sich jetzt, dass die Wohnbau zahlreiche Objekte schultern musste, die vielleicht städtebaulich wünschenswert gewesen seien, wirtschaftlich aber nicht vernünftig waren. Defizite bei gastronomischen Betrieben wie dem Mollers oder im Proviantamt seien ebenso zu verzeichnen gewesenen wie nach wie vor sichtbare Leerstände in den neuen Markthäusern oder im Bereich Gaugasse und ehemaliges Etexgelände.

Symptomatisch für die Geschäftspolitik sei im vergangenen Jahr der Wechsel in der Geschäftsführung gewesen, so Peter Pferdekemper vom BdSt. Offenbar sei der parteipolitische Proporz bei der Wohnbau wichtiger als einschlägige Erfahrungen in der Immobilienwirtschaft. Anders sei der Wechsel im Wohnbauvorstand vom vergangenen November von Peter Herrnberger - einem ausgewiesenen Fachmann in der Wohnungswirtschaft - auf Thomas Will nicht zu erklären gewesen. Herrnberger musste nach nur fünf Jahren dem SPD-Chef und Polizei-Gewerkschaftssekretär Will weichen. Dadurch wurde an der Spitze wieder ein CDU-SPD-Tandem installiert.

Angesichts der aktuellen Situation, die Soforthilfen in Millionenhöhe notwendig werden lassen, sei ein Passus aus dem Lagebericht des Jahresabschluss 2007 Realsatire, wenn es dort heiße: Aufgrund der zweifelsfreien Bonität der Wohnbau Mainz GmbH und der langjährigen guten Zusammenarbeit mit den Finanzpartnern konnten auch in 2007 erneut günstige Konditionen für die Gesellschaft vereinbart werden.

Offenbar habe sich die Einschätzung der Banken rasch geändert. Bleibe abzuwarten, ob der städtische Rettungsschirm in Form millionenschwerer Bürgschaften überhaupt von der Kommunalaufsicht genehmigt werde. Anscheinend brauche es nur ein Jahr, um aus einem Unternehmen mit "zweifelsfreier Bonität" einen Sanierungsfall zu machen. Sollte das Unternehmen sich von Wohnungsbeständen trennen müssen, sei ein finanzieller Schaden für die Eigner vorprogrammiert. Denn erfahrungsgemäß brächten Notverkäufe schlechte Kaufpreise mit sich. Dann sei es ein Fall für den Rechnungshof.

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