BdSt: Beck sollte vor eigener Haustür kehren
Steuersenkungen sind verfassungskonform
Die Steuerzahlerorganisation fordere Beck auf, einmal zu erläutern, an welcher Stelle ein Verfassungsbruch entstehen könne, wenn ein demokratisch verabschiedetes Gesetz die Steuerlast absenke. Solange bestimmte Grundsätze der Besteuerung eingehalten würden und auch die Länder um Zustimmung gebeten würden, könne eine Senkung der Einkommensteuer nicht ver-fassungswidrig sein. „Scheinbar“, so Winkel, „gehen dem Ministerpräsidenten die Argumente gegen Bürgerentlastung aus und jetzt wird als letzter Trumpf die Keule der Verfassung geschwungen.“ Mit gut laufender Konjunktur habe die Verfassungsmäßigkeit der Einkommensteuer jedenfalls nichts zu tun.
Um sich ein Bild von der guten Wirtschafts- und Finanzlage zu verschaffen, genüge es, wenn der Ministerpräsident einen Blick in die Veröffentlichungen des hiesigen statistischen Landesamtes werfe. Im vorangegangenen Jahr wurden auf rheinland-pfälzischem Boden so viel Steuern eingenommen, wie nie zuvor. Mit etwa 37,3 Mrd. Euro haben die Bürger des Landes mehr Steuern gezahlt, als im vormaligen Rekordjahr 2008 – da waren es 36,1 Mrd. Euro. Dieses Steueraufkommen teile sich Rheinland-Pfalz zwar mit dem Bund und den Kommunen, es sei aber trotzdem unseriös angesichts dieser Zahlen von Krise oder gar Haushaltsnotlage zu sprechen.


