BdSt Rheinland-Pfalz - 5 Fragen an die Doppik

Öffentliche Finanzen > Kommunalfinanzen
12.03.2008

5 Fragen an die Doppik

Die kommunalen Haushalte in Rheinland-Pfalz werden 2008/2009 auf die doppelte Buchführung für Kommunen (Doppik) umgestellt.

1. Warum wird diese Umstellung vorgenommen?
Der Hauptgrund ist, dass die aktuelle Haushaltsführung im kameralistischen System (Kameralistik) lediglich den Geldverbrauch, nicht jedoch den Ressourcenverbrauch abbildet. Es werden in der Kameralistik zwar Einnahmen und Ausgaben der Haushaltsplanperiode aufgelistet. Die über den Planungszeitraum hinausgehenden Verpflichtungen, die aus diesen Ausgaben entstehen, bleiben außen vor. Ein Beispiel: Die Aufnahme eines Kredites heute führt zu Zinsbelastungen morgen. Dies verringert den finanziellen Spielraum in der Zukunft. Oder: Ein von der Stadtreinigung angeschafftes Müllfahrzeug muss irgendwann ersetzt werden. Diesen Werteverzehr über die Nutzungsdauer bilden die Abschreibungen in der Doppik ab. In der Kameralistik sind sie nicht vorgesehen. Auf diese Weise wird die Planung transparenter.

2. Rechnen die Kommunen nun wie Unternehmen?
Nein, es gibt deutliche Unterschiede. Unternehmen weisen am Ende der Rechnungsperiode mit dem Jahresabschluss ihren Erfolg nach. Eine Kommune plant weiterhin ihre Einnahmen und Ausgaben am Anfang der Periode. Allerdings sind die Gemeinsamkeiten zahlreicher. Der Kaufmann weist durch die Erfolgsrechnung seine Kapitalerhaltung oder dessen Verzehr nach. Die Kommune weist mit ihrer Rechnung nach, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert oder gefährdet ist. Auch das sogenannte Imparitätsprinzip gilt für Kaufmann und Kommune. Es zwingt beide dazu, zukünftige wahrscheinliche Belastungen bereits heute auszuweisen und Gewinne erst dann, wenn sie eingetreten sind.

3. Spart die Doppik Geld?
Automatisch führt die Doppik nicht zu Einsparungen. Allerdings bringt sie einige Vorteile, die sich finanziell positiv auswirken können. Für die Ausgaben sind immer noch die Kommunen selbst verantwortlich. Allerdings lässt sich nun anhand von Kennziffern und mit dem Ausweis des Ressourcenverbrauchs ohne Umwege erkennen, wie die finanzielle Lage der Kommune ist. Es fördert damit die Transparenz und die Vergleichbarkeit der Kommunen in ganz Deutschland. Außerdem liefert die freie Wirtschaft ständig neue Erfahrungen und Erkenntnisse, die sich in die kommunale Haushaltsführung einbauen lassen.

4. Wie sieht der Haushaltsplan in Zukunft aus?
Der Haushaltsplan gliedert sich in drei Teile: Dem Ergebnisplan, dem Finanzplan und dem Jahresabschluss. Im Ergebnisplan findet man alle haushaltsrechtlichen Ermächtigungen. Neu ist allerdings, dass diese automatisch mit ihren Auswirkungen auf die nächsten drei Jahre aufgenommen werden. Der Finanzplan erfasst die Investitionen. Im Jahresabschluss werden die Ergebnisrechnung und die Finanzrechnung (Vergleich der geplanten Ausgaben der beiden Teile mit ihren tatsächlichen Ausgaben) aufgeführt und zusätzliche eine Bilanz gebildet. Hier wird das gesamt Vermögen der Kommune nach den Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich der Abschreibungen aufgelistet.

5. Welche Probleme treten in der Übergangsphase auf?
Schwierigkeiten bereitet vor allem die Bewertung der vorhandenen Wirtschaftsgüter. Es kann zum einen eine vorsichtige Schätzung des Vermögensgegenstandes vorgenommen werden. Zum anderen kann zu den "historischen Kosten", also den tatsächlichen Kosten der Anschaffung abzüglich der Abschreibungen bewertet werden. Auch der Mittelweg ist denkbar, bei dem der Wert des Wirtschaftsgutes zu einem Stichtag (z. B. 01.01.1990) geschätzt wird, um durch Abschreibungen der Folgejahre den heutigen Wert zu ermitteln.

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