13.11.2019

Patientenverfügung: Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Datum: 12.11.2019, 19 bis ca. 21 Uhr
Veranstaltungsort: Handwerkskammer Wiesbaden, Bierstadter Str. 45, 65189 Wiesbaden
Referent: Daniela Hubloher

Eine Veranstaltung unseres Nachbarlandesverbands Bund der Steuerzahler Hessen e.V.

Thema und Inhalt:

Durch Krankheit, einen Unfall oder zunehmendes Alter können Situationen eintreten, in denen man nicht mehr selbst über medizinische Behandlungen und andere persönliche Angelegenheiten entscheiden kann. Vorsorge treffen lässt sich für einen solchen Fall mit einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht.

Die Patientenverfügung ist eine vorsorgliche Bestimmung bezüglich einer zukünftigen medizinischen Behandlung, in der man nicht in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. Eine Vorsorgevollmacht berechtigt eine oder mehrere Personen, die Wünsche des Betreffenden umzusetzen und Entscheidungen in seinem Sinne zu treffen. Diese kann sich auch auf finanzielle und rechtliche Bereiche erstrecken und soll die gerichtliche Bestellung eines Betreuers überflüssig machen.

Daniela Hubloher von der Verbraucherzentrale informierte über das Thema sowie die gesetzlichen Regelungen und gibt Tipps, was bei der Erstellung der Verfügungen beachtet werden soll.