10.08.2017

Bei Bestellung von Geschäftsgeschenken an die Steuer denken!

Für Geschenke mit einem Wert bis zu 10 Euro fällt keine Steuer an.

Wer Geschäftsfreunde beschenkt, sollte unbedingt an die Steuer denken. Aufgrund eines aktuellen Urteils werden die Finanzämter bei Geschenken im Geschäftsleben womöglich noch genauer nachrechnen. Betroffen sind Unternehmer, die neben dem Geschenk auch pauschal die Einkommensteuer für den Geschäftspartner übernehmen.

Betragen Geschenkewert und Pauschalsteuer zusammen mehr als 35 Euro, entfällt nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs der Betriebsausgabenabzug beim Schenkenden (Az.: IV R 13/14).

Hintergrund: Beim Empfänger zählen Geschenke, die die Geschäftsbeziehung fördern, zum Einkommen und sind deshalb zu versteuern. Der schenkende Unternehmer kann die Einkommensteuer für den Beschenkten aber auch pauschal übernehmen. Nach Ansicht der Rechtsprechung kann der schenkende Geschäftspartner die Aufwendungen für das Geschenk als Betriebsausgabe abziehen, wenn das Geschenk und die Steuer zusammen unter der Grenze von 35 Euro pro Jahr und Geschäftspartner bleiben. Aktuell gilt ein Pauschalsteuersatz von 30 Prozent. Kostet das Geschenk beispielsweise 26,50 Euro und kommt dann noch die Pauschalsteuer von 7,95 Euro hinzu, bleibt der Schenkende mit 34,45 Euro unter der Grenze und kann die Kosten als Betriebsausgabe abziehen.

Bisher rechnete die Finanzverwaltung die übernommene Pauschalsteuer nicht in die 35-Euro-Grenze ein, was für die Unternehmer günstiger war (BMF-Schreiben vom 19. Mai 2015, H 37b EStR). Es bleibt deshalb abzuwarten, wie das Bundesfinanzministerium auf das Urteil reagiert. Wer ganz sichergehen möchte, kann vorsichtshalber die neue Rechtsprechung bei der Planung für die nächsten Geschenke berücksichtigen. Wer noch etwas Zeit hat, sollte abwarten, bis das Bundesfinanzministerium eine Verwaltungsanweisung zu dem Urteil veröffentlicht.

Und noch ein Tipp: Für geringwertige Aufmerksamkeiten oder Werbegeschenke mit einem Wert bis zu 10 Euro fällt keine Pauschalsteuer an.

Foto: Fotolia/Sibylle

Fanden Sie diesen Artikel interessant? Unser Wirtschaftsmagazin „Der Steuerzahler“ informiert regelmäßig über aktuelle Themen, Steuertipps und Steuerurteile. Sparen Sie auch bares Geld mit unseren Ratgebern und Broschüren zu Steuerthemen sowie mit Rabatten aus dem BdSt-Sparerpaket. Informieren Sie sich HIER über die vielfältigen Vorteile einer Mitgliedschaft und treten Sie noch heute einer starken Gemeinschaft von Steuerzahlern bei.