02.08.2017

Klage des Landes gegen Behindertenwerkstätten ist richtig

Wer zahlt, muss auch uneingeschränkt prüfen dürfen

Der BdSt Rheinland-Pfalz hält die heute bekannt gewordene Klage des Landes Rheinland-Pfalz gegen die Behindertenwerkstätten zur Erstreitung von Prüfrechten für vollkommen berechtigt. Bei einer Fördersumme von etwa 240 Mio. Euro pro Jahr sollte es nach Ansicht des Steuerzahlerbundes  eine Selbstverständlichkeit sein, dass der Geldgeber umfassende Prüfrechte hat.

„Über Stilfragen im Umgang des Landes mit den Behindertenwerkstätten lässt sich gewiss trefflich streiten. Allerdings sollte es wohl selbstverständlich sein, dass das Land Rheinland-Pfalz als Geldgeber umfassende Prüfrechte erhält, nötigenfalls auch ohne Anlass. Wenn die Werkstätten-Träger sich dagegen sperren, ist die Klage des Landes nur konsequent und folgerichtig“, erklärt Rainer Brüderle, Präsident des BdSt Rheinland-Pfalz.

Hintergrund der Klage ist eine Prüfung des Landesrechnungshofes aus dem Jahr 2014. „Der Landesrechnungshof hat die im Bundesländer-Vergleich sehr kostspielige Arbeit der Behindertenwerkstätten in Rheinland-Pfalz bereits vor drei Jahren kritisiert. Seitdem hat sich offenkundig nur wenig getan, wenn das Land jetzt den Rechtsweg einschlägt“, so Brüderle. „Wofür werden die 240 Millionen Euro an jährlichen Steuergeldern konkret ausgegeben? Ist die Wirtschaftlichkeit bei den Behindertenwerkstätten soweit wie möglich gewährleistet? Gibt es nicht Sparpotentiale in Millionenhöhe? Solche Fragen muss das Land nach einer ausgiebigen Prüfung beantworten können. Das ist die Ampel den Steuerzahlern schuldig.“

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