26.06.2017

Vermögensteuer ist verfassungswidrige Träumerei

DGB-Steuerkonzept kann Landesfinanzen nicht sanieren

Der Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz zieht ein gemischtes Fazit zum heute vom DGB Rheinland-Pfalz/Saarland vorgestellten Steuerkonzept. Einerseits begrüßt die Steuerzahler-Organisation den Wunsch des DGB nach einer Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen. Anderseits hält der BdSt Rheinland-Pfalz den DGB-Vorschlag zur Wiederbelebung der Vermögensteuer nicht für verfassungsfest. Gleichfalls ablehnend steht der BdSt den Forderungen zur Erbschaftsteuer gegenüber.

„Auch der DGB Rheinland-Pfalz/Saarland reiht sich nun in die Phalanx jener Kräfte ein, die eine spürbare Entlastung der kleinen und mittleren Einkommen fordern. Das begrüßen wir ebenso sehr wie die Forderung nach einem stärkeren Kampf gegen Steuerhinterziehung und mehr Investitionen“, so René Quante, Geschäftsführer des BdSt Rheinland-Pfalz. „Dass der DGB aber auf der anderen Seite vielfache Steuererhöhungen für Unternehmen und Vermögende fordert, mag gut in Neiddiskussionen ankommen, sind aber schädlich für die Wirtschaft in Rheinland-Pfalz. Bereits heute weist Deutschland eine sehr hohe Belastung durch Steuern und Abgaben auf.“

Unverzichtbares Kernstück des DGB-Steuerkonzeptes für die Landesfinanzen ist die Wiedereinführung der Vermögensteuer. So sollen rund 80 Prozent der erhofften Mehreinnahmen für Rheinland-Pfalz in Höhe von 1,1 Mrd. Euro pro Jahr durch die Vermögensteuer generiert werden. „Fast 20 Jahre lang wurde die Vermögensteuer aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht erhoben. Bislang hat noch keine Regierung das Problem lösen können, eine halbwegs effiziente Vermögensbewertung nach dem Gleichheitsgrundsatz gesetzlich zu regeln. Auch der DGB konnte keine verfassungsfeste Lösung präsentieren. So würde etwa das hilfsweise Ausweichen auf Aktienkurse, Verkaufswerte und Gewinne für Unternehmen wohl nur eine neue Art der Ungleichbehandlung gegenüber Privatpersonen darstellen“, erklärt Quante. „Selbst die SPD verzichtet mittlerweile aus guten Gründen auf eine Neuauflage der Vermögensteuer. Wer eine solide Finanzpolitik für Rheinland-Pfalz wünscht, kann eben nicht auf verfassungswidrige Träumereien setzen.“

Bezüglich der Erbschaftsteuer kann der BdSt Rheinland-Pfalz die verfassungsrechtlichen Zweifel des DGB an der Reform durchaus nachvollziehen, zieht aber andere Schlussfolgerungen. „Inwieweit die Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen verfassungskonform sind oder nicht, wird die Zeit zeigen. Sollten diese wieder verfassungswidrig sein, wäre es aber völlig verfehlt, die Verschonungsregelungen weitgehend oder ganz zu streichen. Das wäre gerade für die in Rheinland-Pfalz stark vertretenen mittelständischen Unternehmen fatal. Der Erhalt von Arbeitsplätzen sollte oberste Priorität haben“, mahnt Quante.

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