23.06.2017

Körperschaftsteuererklärungen verspätet möglich

Probleme bei der Finanzverwaltung

Schon wieder läuft es bei der Finanzverwaltung nicht rund. Nach 2015 hat die Finanzverwaltung erneut Probleme, die Formulare für die elektronische Körperschaftsteuererklärung rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Das ist vor allem für viele Unternehmen ärgerlich, die nun warten müssen, bis das Programm läuft.

Nach dem Gesetz hätten die Körperschaftsteuererklärungen für das Jahr 2016 eigentlich bis zum 31. Mai 2017 elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden müssen. Doch dies war in diesem Jahr nicht möglich, da die Finanzverwaltung das erforderliche Programm-Modul zur Übersendung der Körperschaftsteuererklärungen voraussichtlich erst am 25. Juli 2017 bereitstellt.

Grund für die Verzögerung seien erst spät abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren und umfangreiche Jahresanpassungen, so die Finanzverwaltung. Dies Problem war bereits 2015 aufgetreten: Auch damals hatte die Verwaltung die elektronischen Formulare erst Ende Juli bereitstellen können.

Hinweis: Wird die Erklärung von einem Steuerberater erstellt, muss diese grundsätzlich erst am 31. Dezember 2017 beim Finanzamt eingehen.

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