22.06.2017

Cum-Ex-Geschäfte: Aufklärung muss sein!

BdSt: Parlamentarischer Abschlussbericht ist Pflicht!

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) kritisiert, dass sich der Bundestags-Untersuchungsausschuss nicht auf einen Abschlussbericht zu den so genannten Cum-Ex-Geschäften geeinigt hat. „Das wäre ein wichtiges Signal für die Steuerzahler gewesen, wirklich aufklären zu wollen“, sagt BdSt-Präsident Reiner Holznagel.

Unabhängig vom politischen Schauspiel ist wenigstens die Justiz tätig: So hat beispielsweise das Finanzgericht Hessen rechtskräftig entschieden, dass eine doppelte Anrechnung von Kapitalertragsteuer nicht berechtigt ist (Az.: 4 K 1684/14). Nach Meinung des Verbands ist es richtig, dass die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte die Cum-Ex-Fälle lückenlos aufklären. „Aus unserer Sicht handelt es sich bei den Cum-Ex-Geschäften nicht nur um ein Steuerschlupfloch, sondern um Steuerhinterziehung“, betont Holznagel. Es bleibt zu hoffen, dass die Justiz die illegal kassierten Gelder zurückfordert und Strafen verhängt.

Zum Hintergrund
Heute ist bekannt geworden, dass sich die Parlamentarier auf keinen Abschlussbe-richt zu Cum-Ex-Geschäften verständigt haben. Man war sich lediglich einig, dass die Geschäfte illegal seien. Bei den Cum-Ex-Geschäften ließen sich Anleger Kapitaler-tragsteuer erstatten, die sie nicht gezahlt hatten. Vereinfacht gesagt, verkaufte dabei ein Leerverkäufer einem Dritten kurz vor dem Dividendenstichtag Aktien, die er selbst erst nach dem Stichtag erhielt. Dadurch gab es auf dem Papier zwei Eigentümer – mit der Folge, dass die Steuer doppelt erstattet wurde. Bei den Cum-Cum-Geschäften handelt es sich um eine zweite Variante von unrechtmäßiger Steuerer-stattung. Hier ließen sich ausländische Anleger unrechtmäßig Steuern erstatten.

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