20.06.2017

Achtung! Kleingedrucktes lesen!

BdSt zum heute vorgestellten SPD-Steuerkonzept

Die Mittelschicht in Deutschland muss entlastet werden! Dies sieht jetzt auch die SPD ein und hat mit dem heute vorgestellten Steuerkonzept einige ambitionierte Punkte vorgelegt. „Wichtig sind aber die Details, denn das SPD-Konzept setzt vor allem auf Umverteilung und nicht auf echte Steuerentlastungen“, resümiert der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel.

Gut und wichtig ist, den Solidaritätszuschlag endlich abzubauen. Hier sollte die SPD aber deutlich mehr Mut beweisen und den Soli zunächst nicht nur für einen Teil der Steuerzahler abschaffen, sondern unverzüglich für alle. „Bei den vorgeschlagenen Änderungen im Einkommensteuerrecht ist der Bund der Steuerzahler ganz und gar nicht zufrieden“, betont Holznagel. „Zwar soll der Spitzensteuersatz statt bei rund 54.000 Euro dann erst bei 60.000 Euro greifen, allerdings wird bei höheren Einkommen dann eine ordentliche Schippe draufgelegt. Hier vergisst die SPD, dass unser Einkommensteuerrecht auch ein Unternehmenssteuerrecht ist.“ Rund 80 Prozent der Unternehmen sind in Deutschland Einzel- und Personengesellschaften, für die das Einkommensteuerrecht gilt. Eine höhere Einkommensteuer trifft damit vor allem Unternehmen und gefährdet damit auch Arbeitsplätze.

Auch Sparer müssen das SPD-Konzept kritisch prüfen, denn die Abschaffung der Abgeltungsteuer und Besteuerung der Kapitalerträge mit der regulären Einkommensteuer dürfte für sie komplizierter und teurer werden. „Die Entlastung bei den Sozialabgaben hätte man viel einfacher haben können“, sagt der BdSt-Präsident. Der BdSt vermisst die Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags. „Wir setzen uns für eine Reduzierung von 3 Prozent auf 2,5 Prozent ein. Davon haben alle Bürger und Betriebe etwas.“

Das fordert der Bund der Steuerzahler: 19 Kernbotschaften für die 19. Legislaturperiode

Die Steuerzahler müssen spürbar und umfassend entlastet werden. Dazu haben wir 19 Forderungen für die 19. Legislaturperiode in unseren „Wahlprüfsteinen“ zusammengetragen. Wir schlagen unter anderem vor, dass der Spitzensteuersatz erst bei einem zu versteuernden Einkommen von 80.000 Euro gilt. Ebenso sind Vereinfachungen im Steuerrecht erforderlich und Steuermaßnahmen für Unternehmen wichtig.

Foto: Fotolia/Torsten Becker

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