12.06.2017

Steuerliches Bankgeheimnis gestrichen

Änderungen für Familien beschlossen

Der Bundesrat hat am 2. Juni dem „Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz“ zugestimmt und damit u. a. das Aus für das steuerliche Bankgeheimnis besiegelt. Auslöser des Gesetzgebungsverfahrens waren die sogenannten Panama Papers, womit Steuergestaltungen mit Briefkastenfirmen im Ausland aufgedeckt wurden.

Um solche Modelle einzuschränken, müssen Steuerzahler künftig Beziehungen zu Gesellschaften mit Geschäftssitz außerhalb der EU oder dem EWR anzeigen, wenn sie diese beherrschen. Darüber hinaus enthält das Gesetz noch eine wesentliche Neuerung: Das steuerliche Bankgeheimnis wird aufgehoben. Künftig müssen Finanzbehörden bei der Ermittlung von Sachverhalten auf das Vertrauensverhältnis von Banken und Kunden keine besondere Rücksicht mehr nehmen. Es wird den Finanzbehörden so ermöglicht, ohne die bisherigen Einschränkungen Auskunftsersuchen an Finanzinstitute zu richten.

Anders als es der Gesetzestitel vermuten lässt, werden auch Steuerregeln für Familien verändert: Das Kindergeld kann nur noch sechs Monate rückwirkend beantragt werden. Frisch Verheiratete werden per Gesetz in Steuerklasse IV eingeordnet. Auf Antrag können die Eheleute ihre Steuerklassen jedoch ändern und so beispielsweise das Faktorverfahren oder die Steuerklassenkombination III/V wählen. Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Briefkastenfirmen sowie die Aufhebung des Bankgeheimnisses sollen direkt am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Die Änderungen beim Kindergeld und bei der steuerlichen Eingruppierung von Ehegatten werden hingegen erst zum 1. Januar 2018 wirksam.

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