26.05.2017

Nicht mit jedem Bonusprogramm lassen sich Steuern sparen!

Voraussetzung: die Gesundheitsmaßnahme wurde selbst finanziert

Versicherte, die an einem bestimmten Bonusprogramm der Krankenkasse teilnehmen und eine Kostenerstattung für privat bezahlte Vorsorgemaßnahmen erhalten, können Steuern sparen. Aber Achtung: Dies gilt nach einem BMF-Schreiben nur für ganz ausgewählte Bonusprogramme.

Zur Vorgeschichte: Bonuszahlungen der Krankenkasse für freiwillige Gesundheitsmaßnahmen sind keine Beitragsrückerstattung, entschied der Bundesfinanzhof im Sommer 2016. Im konkreten Urteilsfall hatte eine Versicherte die Krebsvorsorge vorab privat bezahlt. Die Krankenkasse erstattete ihr die Kosten. Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich dabei nicht um eine Rückzahlung von Beiträgen, sodass die Steuerzahlerin ihre Krankenkassenbeiträge vollständig bei der Steuer absetzen konnte (Az.: X R 17/15).

Die Finanzverwaltung wendet das steuerzahlerfreundliche Urteil allerdings nur in eng begrenzten Fällen an, dies geht aus einem Verwaltungsschreiben des Bundesfinanzministeriums vom 13. März 2017 hervor. Voraussetzung ist, dass die Gesundheitsmaßnahme selbst finanziert wurde, die Maßnahme nicht vom Leistungsumfang der Krankenversicherung umfasst ist und die Kosten aufgrund eines Bonusmodells erstattet werden. Liegt ein solches Programm vor, erhalten Betroffene für die Jahre bis 2016 eine gesonderte Bescheinigung von ihrer Krankenkasse, die beim Finanzamt vorgelegt werden muss. Personen, die dazu keine Papierbescheinigung von ihrer Versicherung erhalten, können davon ausgehen, dass die Bonusleistungen in ihrem Fall von der neuen Rechtsprechung nicht umfasst sind.

Fanden Sie diesen Artikel interessant? Unser Wirtschaftsmagazin „Der Steuerzahler“ informiert regelmäßig über aktuelle Themen, Steuertipps und Steuerurteile. Sparen Sie auch bares Geld mit unseren Ratgebern und Broschüren zu Steuerthemen sowie mit Rabatten aus dem BdSt-Sparerpaket. Informieren Sie sich HIER über die vielfältigen Vorteile einer Mitgliedschaft und treten Sie noch heute einer starken Gemeinschaft von Steuerzahlern bei.