05.05.2017

Sichere Ladenkassen

Verordnung mit Details liegt vor

Ab dem Jahr 2020 müssen elektronische Ladenkassen über eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung verfügen, übergangsweise dürfen bestimmte Kassenmodelle noch bis Ende 2022 im Unternehmen eingesetzt werden. Dies hatte der Gesetzgeber bereits im vergangenen Jahr beschlossen. Nun hat das Bundesfinanzministerium eine Verordnung mit technischen Details vorgelegt.

Ziel der Verordnung ist es, die Unveränderbarkeit der digitalen Grundaufzeichnungen sicherzustellen. Deshalb muss jeder Geschäftsvorfall protokolliert werden. Was dazu im Einzelnen technisch aufgezeichnet werden muss, kann nun in der Kassensicherungsverordnung (Kurz: KassenSichV) nachgelesen werden. Der Verordnungsentwurf steht unter www.bundesfinanzministerium.de zur Verfügung. Hervorzuheben ist, dass die Verordnung nur für elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen gilt. Nicht von den strengen Regeln betroffen sind vorerst elektronische Buchhaltungsprogramme, Waren- und Dienstleistungsautomaten, Taxameter und Wegstreckenzähler. Allerdings soll die Verordnung nach vier Jahren überprüft werden, sodass nicht ausgeschlossen ist, dass künftig auch diese einbezogen werden.

Hinweis: Die Wirtschaftsverbände – etwa der Verband der Kassenhersteller – haben einige Nachbesserungen gefordert, weil die vom Bundesfinanzministerium vorgesehenen Vorschläge zum Teil sehr weit gehen. So wäre beispielsweise die Speicherung der Uhrzeit zu jedem Kassenvorgang und der Seriennummer technisch sehr aufwändig und damit teuer. Im Mai befasst sich die Bundesregierung mit dem Entwurf, eventuell gibt es dann noch Änderungen.

Foto: Fotolia/BillionPhotos.com

Fanden Sie diesen Artikel interessant? Unser Wirtschaftsmagazin „Der Steuerzahler“ informiert regelmäßig über aktuelle Themen, Steuertipps und Steuerurteile. Sparen Sie auch bares Geld mit unseren Ratgebern und Broschüren zu Steuerthemen sowie mit Rabatten aus dem BdSt-Sparerpaket. Informieren Sie sich HIER über die vielfältigen Vorteile einer Mitgliedschaft und treten Sie noch heute einer starken Gemeinschaft von Steuerzahlern bei.