05.05.2017

Höhere Realsteuer-Hebesätze in Rheinland-Pfalz

Steuerzahlerbund fordert Grundsteuerbremse

Laut aktueller Umfrage des Steuerzahlerbundes erhöhte fast jede fünfte größere Kommune in Rheinland-Pfalz ihre Realsteuer-Hebesätze. Senkungen gab es nicht. Um extreme Hebesätze bei der Grundsteuer B präventiv zu verhindern, fordert der BdSt die Einführung einer Grundsteuerbremse.

Unter den 50 größten Städten und Gemeinden in Rheinland-Pfalz haben mit Wirkung für das Jahr 2017 acht den Hebesatz für die Grundsteuer B angehoben. Mit einem Plus von 50 Prozentpunkten hat die Stadt Speyer (auf 450 Prozent) die kräftigste Steigerung beschlossen. Um jeweils 30 Prozentpunkte erhöhten Trier (auf 450 Prozent) und Andernach (auf 400 Prozent) die Grundsteuer B am zweitstärksten. Dagegen wurde der Hebesatz der Grundsteuer A nur von drei Kommunen erhöht – Speyer mit 50 Prozentpunkten (auf 350 Prozent), Bitburg mit 25 Prozentpunkten (auf 425 Prozent) und Andernach mit 15 Prozentpunkten (auf 320 Prozent). Erhöhungen bei der Gewerbesteuer gab es in vier Fällen. Die Stadt Mayen hat ihren Hebesatz um 25 Prozentpunkte (auf 415 Prozent) angehoben, Frankenthal (Pfalz) um 10 Prozentpunkte (auf 420 Prozent) sowie Andernach und Höhr-Grenzhausen um jeweils fünf Prozentpunkte (auf 400 bzw. 375 Prozent). Demgegenüber hat keine einzige Kommune ihre Hebesätze bei der Grund- oder Gewerbesteuer gesenkt.

„Verglichen zu den vergangenen Jahren handelt es sich noch um moderate Hebesatz-Erhöhungen. Wie üblich wurde aber auch für das Jahr 2017 vermehrt und stärker an den Hebesätzen der Grundsteuer B als bei jenen der Gewerbesteuer gedreht. Hausbesitzer und Mieter bleiben für die Kommunalpolitik eben die leichteren Opfer für Steuererhöhungen“, so René Quante, Geschäftsführer des BdSt Rheinland-Pfalz. „Wer sich politisch für mittel- bis langfristig bezahlbares Wohnen einsetzt, kommt an einer Grundsteuerbremse nicht vorbei. Wenn Rheinland-Pfalz wartet, bis astronomische Hebesätze wie in Nordrhein-Westfalen auch hierzulande Normalität werden, ist es zu spät. Hier muss die Ampel-Regierung präventiv handeln und das Drehen an den Hebesätzen einschränken.“

Der Vorschlag des Steuerzahlerbundes sieht vor, eine Grundsteuerbremse analog zum sozialen Mietrecht zu definieren. Entsprechend sollte die Grundsteuer B innerhalb von drei Jahren maximal um 20 Prozent ansteigen dürfen. Auf diese Weise könnten die Bürger wirksam vor zügellosen Steuererhöhungen geschützt werden.

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist die wichtigste Einnahmequelle der Städte und Gemeinden. Sie besteuert Gewerbebetriebe nach deren Ertrag und ist deshalb ein wichtiger Standortfaktor für die Ansiedlung von Unternehmen. Das Gesamtaufkommen der Gewerbesteuer (Netto) lag bei den rheinland-pfälzischen Kommunen im Jahr 2016 bei ca. 1.759 Mio. Euro. Verglichen zum Vorjahr entspricht das einem eindrucksvollen Plus von 159 Mio. Euro bzw. 9,9 Prozent.

Im Jahr 2017 liegt der durchschnittliche Gewerbesteuer-Hebesatz unter den betrachteten Kommunen bei 387 Prozent. Die Spreizung reicht von 330 bis 440 Prozent. Die höchste Belastung mit 440 Prozent müssen die Gewerbesteuerpflichtigen in der Landeshauptstadt Mainz hinnehmen. Auf Platz 2 mit jeweils 420 Prozent folgen gleich sechs Kommunen – Trier, Koblenz, Worms, Zweibrücken, Konz und Frankenthal (Pfalz). Die unternehmerfreundlichste Kommune in Rheinland-Pfalz ist Grafschaft mit einem Hebesatz von nur 330 Prozent, dicht gefolgt von Ingelheim am Rhein mit 332 Prozent.

Grundsteuer B

Die Grundsteuer B wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben – damit trifft sie so gut wie alle Bürger, da diese entweder selbst Hausbesitzer sind oder die Steuer über die Mietnebenkosten bezahlen. Im Jahr 2016 summierte sich das Gesamtaufkommen der Grundsteuer B bei den Städten und Gemeinden in Rheinland-Pfalz auf rund 549 Mio. Euro. Im Vergleich zum Jahr 2015 entspricht dies einer Steigerung um etwa 10 Mio. Euro (+ 1,8 Prozent). Insofern wird die Grundsteuer B ihrem Ruf als stabile kommunale Steuerquelle gerecht.

Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B liegt 2017 bei 391 Prozent. Die Spannweite reicht von 80 bis 480 Prozent. Mit 480 Prozent belegt die Landeshauptstadt Mainz auch hier den Spitzenplatz in Rheinland-Pfalz. Die Stadt Kaiserlautern folgt dicht mit 460 Prozent. Den dritten Platz mit jeweils 450 Prozent teilen sich Trier, Speyer, Neustadt an der Weinstraße, Bad Kreuznach und Bingen am Rhein. Ingelheim am Rhein erhebt wiederum mit 80 Prozent den niedrigsten Hebesatz bei der Grundsteuer B. Weit abgeschlagen folgt Grafschaft mit 338 Prozent als zweitgünstigste Kommune.

Grundsteuer A

Die Grundsteuer A bezieht sich auf Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft. Die Summe der kommunalen Einnahmen aus der Grundsteuer A lag 2016 in Rheinland-Pfalz bei rund 19 Mio. Euro. Verglichen zum Vorjahr entspricht das einem Plus von etwa 51.000 Euro (+ 0,3 Prozent). Für die Kommunalfinanzen ist die Grundsteuer A eher von nachrangiger Bedeutung.

Der durchschnittliche Hebesatz liegt in diesem Jahr bei 318 Prozent. Die Spannweite der Grundsteuer A reicht von 67,5 bis 425 Prozent. Mit 425 Prozent greift Bitburg am stärksten bei den Landwirten zu. Auf Platz 2 mit 420 Prozent folgt Konz und auf Platz 3 mit 400 Prozent Betzdorf. Unschlagbar niedrig bleibt der Hebesatz in Ingelheim am Rhein mit 67,5 Prozent. Den zweitniedrigsten Hebesatz erhebt die Kommune Grafschaft mit 285 Prozent.

Vergleich mit dem Jahr 2012

Der Fünf-Jahres-Vergleich zeigt, dass nur drei der 50 untersuchten Städte und Gemeinden nicht an ihren Hebesätzen gedreht haben. Lediglich Ingelheim am Rhein,  Montabaur und Grafschaft haben auf Steuererhöhungen verzichtet. Zu Steuersenkungen war dagegen keine Kommune bereit.

Im Jahr 2012 lag der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer A bei 296 Prozent (2017: 318 Prozent). Das entspricht einem Plus von 22 Prozentpunkten. Insgesamt 36 Kommunen haben ihre Steuersätze angehoben. Hierbei stechen insbesondere Bad Kreuznach und Mayen mit Steigerungen um je 90 Prozentpunkte hervor, dicht gefolgt von Wittlich mit 85 Prozentpunkten.

Bei der Grundsteuer B haben in den letzten fünf Jahren 46 Städte und Gemeinden einen Aufschlag beschlossen. Der Schnitt der Hebesätze erhöhte sich von 360 Prozent in 2012 auf 391 Prozent in 2017. Das entspricht einer Steigerung von 31 Prozentpunkten. Absoluter Spitzenreiter ist hier Bad Kreuznach mit einem Plus von 90 Prozentpunkten, Auf Platz 2 folgt Neustadt an der Weinstraße mit einer Erhöhung um 70 Prozentpunkte und auf Platz 3 Mayen mit einem Plus von 65 Prozentpunkten.

Exakt 37 der 50 betrachteten Kommunen haben im Fünf-Jahres-Vergleich die Gewerbesteuer angehoben. Im Jahr 2012 lag der durchschnittliche Hebesatz bei 376 Prozent, in 2017 dann bei 387 Prozent. Das entspricht einem leichten Plus von 11 Prozentpunkten. Die größten Steigerungen mit je 35 Prozentpunkten nahmen Mayen und Konz vor, Ludwigshafen und Betzdorf folgen mit je 30 Prozentpunkten.

Übersicht Hebesätze 2017