04.04.2017

Geringwertige Wirtschaftsgüter schneller abschreiben

Grenze wird von 410 Euro auf 800 Euro angehoben

Im März hat sich die Regierungskoalition darauf verständigt, die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) von 410 Euro auf 800 Euro anzuheben. Von dieser Änderung profitieren Unternehmer, Selbstständige, Vermieter und auch Arbeitnehmer ab dem Jahr 2018, die dann kleine Anschaffungen direkt im Anschaffungsjahr bei der Steuer absetzen können.

Bisher mussten Gegenstände mit einem Nettowert von mehr als 410 Euro in einem Sammelpool über fünf Jahre – oder einzeln über mehrere Jahre – abgeschrieben werden. Dazu wurden die Güter in einem Anlageverzeichnis aufgeführt. Gerade bei kleinen Gegenständen, die in Unternehmen schnell abgenutzt werden, oder bei schnell veraltender Technik ist dies ein erheblicher Aufwand. Die Anhebung der GWG-Grenze ermöglicht es künftig, für weitaus mehr Wirtschaftsgüter die Kosten sofort im Anschaffungsjahr abzusetzen. Abschreibungsregister, die bislang durch Bürostühle, Kaffeeautomaten oder Laptops aufgebläht wurden, wird es dann nicht mehr geben. Rechnerisch hätte die Anhebung sogar noch etwas größer ausfallen müssen, denn der GWG-Betrag wurde seit mehr als 50 Jahren nicht erhöht!

Die GWG-Anhebung soll noch vor der Bundestagswahl beschlossen werden. Sie gilt für alle nach dem 31. Dezember 2017 angeschafften, hergestellten oder eingelegten Wirtschaftsgüter. Die Möglichkeit, einen Sammelpool zu bilden, soll nach gegenwärtigen Plänen der Regierung erhalten bleiben.

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