16.03.2017

Üppige Reform der Abgeordneten- und Fraktionsfinanzierung

Überparteiliche Kommission einsetzen

Nach Ansicht des Steuerzahlerbundes gehen die heute vorgestellten Reformpläne zur Abgeordneten- und Fraktionsfinanzierung in die falsche Richtung. So seien zwar Erhöhungen angesichts der gestiegenen Preise prinzipiell vertretbar, aber die Pläne von SPD, CDU, FDP und Grünen fallen zu üppig aus. Auch ein Indexierungsverfahren für die künftigen Diäten wird von der Steuerzahler-Organisation abgelehnt. Stattdessen wird die Einrichtung einer überparteilichen Kommission vorgeschlagen.

Die Abgeordnetenentschädigung soll nach den Plänen von SPD, CDU, FDP und Grünen schrittweise auf das Niveau der Besoldungsgruppe A 16 angehoben werden. Entsprechend würden die Diäten von 5.812 Euro in 2016 auf 6.828 Euro in 2020 ansteigen. Das ist ein Plus von fast 18 Prozent in nur vier Jahren. Ab dem Doppelhaushalt 2019/2020 soll ein Anpassungsverfahren eingeführt werden, das eine Orientierung an der Entwicklung des Verdienstindex für Rheinland-Pfalz vorsieht. „Für Diäten-Erhöhungen in Anlehnung der Tarif- und Besoldungsanpassungen hätten wir Verständnis gehabt, aber die Pläne der Fraktionen fallen viel zu üppig aus. Die schwarze Null wird im kommenden Doppelhaushalt bewusst verfehlt und dennoch sollen in den nächsten Jahren Diäten-Steigerungen folgen, von denen die Angestellten und Beamten in Rheinland-Pfalz wohl nur träumen können. Hier müssen Politiker auch Vorbild sein“, moniert Rainer Brüderle, Präsident des BdSt Rheinland-Pfalz.

Für das geplante Indexierungsverfahren bei den Diäten hat der Steuerzahlerbund kein Verständnis. „Erst eine zügige Anpassung auf A 16 und danach eine Orientierung an der Entwicklung des Verdienstindexes für Rheinland-Pfalz ist widersprüchlich. Denn wahrscheinlich würde der Verdienstindex schnell dazu führen, dass das Niveau von A 16 nach dem Jahr 2020 übertroffen wird. Die Fraktionen sollten sich schon entscheiden, ob sie sich an der Beamtenschaft oder an der freien Wirtschaft orientieren wollen“, fordert Brüderle.

Ohnehin hält der BdSt ein Indexierungsverfahren für ungeeignet. „Für Politiker ist es durchaus schwierig, über den eigenen Verdienst zu entscheiden. Diskussionen um Diäten werden daher oft vom Unmut und Kritik der Öffentlichkeit begleitet“, so der BdSt-Präsident. „Statt unangenehmen Diskussionen mit einem Indexierungsverfahren weit möglichst aus dem Weg zu gehen, sollte besser eine überparteiliche Kommission einberufen werden. Beispielsweise mit Vertretern aus Gewerkschaften, Arbeitgeber-Verbänden, Kammern, Kirchen und anderen Verbänden. Auf Basis der Kommissions-Empfehlungen könnte der Landtag dann die Diäten-Erhöhungen beschließen.“

An der Reform der Fraktionsfinanzierung übt der BdSt gleichfalls Kritik. „Die Geldleistungen zugunsten der Fraktionen im Landtag werden von 4,4 Mio. Euro in 2015 auf über 6,5 Mio. Euro in 2017 und 6,7 Mio. Euro in 2018 ansteigen. Das ist ein Plus von 50 Prozent in nur zwei Jahren“, stellt Brüderle fest. „Gewiss ist die gestiegene Anzahl der Fraktionen im Landtag ein wichtiger Kostentreiber. Doch vor dem Hintergrund dieser Kostenexplosion ist es sehr fragwürdig, wieso überdies z.B. der monatliche Grundbetrag der Fraktionen von 56.800 Euro in 2016 auf 63.000 Euro in 2018 ansteigen soll. Über zehn Prozent mehr in nur zwei Jahren ist unverhältnismäßig viel. Diese Frage könnte gleichfalls von einer überparteilichen Kommission geklärt werden.“

Foto: Landtag Rheinland-Pfalz