07.03.2017

Arbeitszimmer bei der Steuer absetzen!

Wochenddienst: Aufwendungen in der Steuererklärung ansetzen

Arbeitnehmer, die für den Bereitschaftsdienst am Wochenende ein häusliches Arbeitszimmer benötigen, dürfen die Kosten dafür bei der Steuer absetzen. Dies geht aus einem Urteil des Finanzgerichts München hervor (Az.: 15 K 439/15). Die Entscheidung ist für alle Arbeitnehmer wichtig, die am Wochenende beruflich tätig sind, aber das Büro in der Firma – z. B. aus versicherungsrechtlichen Gründen – nicht benutzen dürfen.

Im konkreten Sachverhalt musste ein Projektleiter für internationale Bauprojekte auch an den Wochenenden für Kunden und Kollegen erreichbar sein. Der Arbeitsplatz des Projektleiters bei seinem Arbeitgeber konnte an den Wochenenden jedoch nicht genutzt werden, sodass er in seinem häuslichen Arbeitszimmer arbeitete. Die Ausgaben für das häusliche Arbeitszimmer machte er als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt lehnte dies jedoch ab, da der Projektleiter zumindest unter der Woche einen anderen Arbeitsplatz bei seinem Arbeitgeber habe. Dies sah das Finanzgericht anders: Da der Arbeitgeber dem Projektleiter am Wochenende keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellte, sei ein Werbungskostenabzug für das häusliche Arbeitszimmer bis zu einem Höchstbetrag von 1.250 Euro gerechtfertigt.

Tipp: Arbeitnehmer, die ihr häusliches Arbeitszimmer für Bereitschaftsdienste an Wochenenden nutzen, können Bezug auf das Finanzgerichtsurteil nehmen und Aufwendungen für ihr Arbeitszimmer in der Einkommensteuererklärung ansetzen.

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