22.12.2016

Kurz vor Jahresende noch Steuern sparen

Was Kurzentschlossene tun sollten

Das Jahr neigt sich mit schnellen Schritten dem Ende zu. Doch für die Steuerzahler bieten sich in den wenigen verbleibenden Tagen immer noch Steuersparchancen für 2016. Darauf weist der Steuerzahlerbund hin. Allerdings ist schnelles Handeln gefragt.

Wer plant, in seinem Privathaushalt zu renovieren oder eine neue Küche einbauen zu lassen, kann mit einem schnellen Auftrag an Handwerker noch 2016 seine Steuerschuld drücken. 20 Prozent der auf die Arbeits- und Fahrtkosten zuzüglich Umsatzsteuer entfallenden Handwerkerleistungen – maximal bis zu 1.200 Euro im Jahr – können von der Einkommensteuerschuld abgezogen werden. Dazu müssen die Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung auf ein Konto des Handwerkers durch einen Bankbeleg nachgewiesen werden. Berücksichtigt wird der Steuerabzug in dem Jahr, in dem die Rechnung bezahlt wird. Selbst wenn die Arbeiten erst 2017 ausgeführt werden sollten, können noch in diesem Jahr in Rechnung gestellte Abschlagszahlungen steuermindernd berücksichtigt werden.

Auch bis zum Jahresende noch anfallende Werbungskosten, Sonderausgaben, wie etwa Spenden an gemeinnützige Organisationen, oder außergewöhnliche Belastungen können die Steuerlast noch mindern. Hier kommt es ebenfalls darauf an, dass die Zahlung tatsächlich noch im Jahr 2016 erfolgt. Besonders lohnenswert ist dies bei außergewöhnlichen Belastungen, wenn man im bisherigen Jahresverlauf schon erhebliche Kosten hatte. Wenn beispielsweise noch eine kostenintensive Zahnbehandlung oder andere ärztliche Maßnahmen bevorstehen, lohnt sich unter Umständen eine Abschlagszahlung auf die entstehenden Kosten. Hier kann man also durch eine entsprechende Verständigung mit dem behandelnden Arzt Steuern sparen.

Foto: Fotolia/MKphoto

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