06.12.2016

Taubertsbergbad sucht neuen Betreiber

Mainz droht teure Sanierung

Die Verpachtung eines Schwimmbades an einen Privaten kann eine Möglichkeit sein, wie eine Stadt viel Geld beim Betrieb sparen kann. In der Landeshauptstadt Mainz endete solch ein Modell dagegen mit einer Betreiber-Pleite und einem völlig heruntergekommenen Schwimmbad. Nun muss Mainz das Taubertsbergbad auf eigene Kosten sanieren, weil erforderliche Instandhaltungsarbeiten jahrelang nicht durchgeführt wurden.

Das Taubertsbergbad ist gemessen an der Beckenfläche das größte Schwimmbad in der Landeshauptstadt Mainz. Neben einem Freibad bietet es auch ein Sportbad mit Schwimmer- und Nichtschwimmerbecken, eine Thermenlandschaft, zwei Riesenrutschen und ein Kinderbecken. Alles in allem ist es ein schönes Schwimmbad, dessen Bau die Stadt Mainz rund 18,5 Mio. Euro gekostet hatte. Im August 2004 wurde das Taubertsbergbad eröffnet. Doch bereits Mitte 2016 befand sich das Bad in einem erbarmungswürdigen Zustand. Lose Fliesen, gesperrte Rutschen, defekte Spinde, offene Deckenelemente und viele Mängel mehr schreckten die Besucher ab. Wie konnte das passieren?

Eigentümerin des Taubertsbergbades war und ist die Stadt Mainz. Allerdings wollte die Stadt das Schwimmbad nicht in Eigenregie betreiben. Diese Aufgabe übernahm die Taubertsbergbad Mainz Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG, die der Starwaters Deyle-Gruppe gehört. Im Jahr 2003 wurde ein Pacht- und Betreibervertrag mit 20 Jahren Dauer abgeschlossen. Der Betreiber sollte jährlich eine Mio. Euro zzgl. 19 % Mehrwertsteuer an die Stadt zahlen, Mainz wiederum zahlte an den Betreiber einen jährlichen Zuschuss von einer Mio. Euro zzgl. 7 % Mehrwertsteuer für den Schul- und Vereinssport sowie für sozialverträgliche Eintrittspreise. Unter dem Strich erhielt die Stadt 120.000 Euro pro Jahr. Laut Vertrag war der Pächter verpflichtet, das Schwimmbad mit der erforderlichen Sorgfalt zu behandeln und neben der laufenden Unterhaltung auch den notwendigen Instandhaltungs- und Erneuerungsaufwand zu tragen. Das klingt in der Theorie gut, doch die Praxis sah anders aus.

Wie eine BdSt-Anfrage ergab, wurden in den vergangenen Jahren bei den turnusmäßigen Begehungen durch Vertreter der Stadt wiederholt Schäden im Taubertsbergbad festgestellt. Diese zu beseitigen, wurde dem privaten Betreiber auch von der Stadt auferlegt. Allerdings kamen die Reparaturen nur schleppend voran und wurden oftmals nur oberflächlich erledigt, wie selbst das zuständige Dezernat zugab. Schon in den Jahren 2007 bis 2013 mussten immer wieder einzelne Becken geschlossen werden. Im Sommer 2016 war es schließlich so schlimm, dass das Lehrschwimmbecken, der Whirlpool, das Sprungbecken und die beiden Rutschen gesperrt bzw. geschlossen wurden. Ganz offenkundig kam der Betreiber seinen vertraglichen Pflichten nicht nach und ließ städtisches Eigentum verlottern. Im September 2016 meldet der Pächter seine Insolvenz an.

Mit der Pleite des Betreibers stand die Landeshauptstadt letztlich vor der Wahl, das heruntergekommene Schwimmbad zu verkaufen, es abzuwickeln oder selbst für dessen Sanierung aufzukommen. Die Wahl fiel auf die Sanierungslösung, weil die Stadt es als oberstes Ziel ansieht, den fortgesetzten Betrieb des Schwimmbades und die Weiterbeschäftigung der Mitarbeiter zu gewährleisten. Wie viel die Sanierung aber insgesamt kosten wird, konnte die Stadt dem BdSt nicht beantworten. Ebenfalls ist es noch unklar, ob der Betrieb des Taubertsbergbades nach der Sanierung wieder einem privaten Pächter oder einer dafür zu gründenden städtischen Betreibergesellschaft übergeben werden soll.

BdSt-Fazit:

Zwar hat die Stadt Mainz gegenüber dem BdSt betont, dass sie „nicht untätig zugesehen“ habe, was mit ihrem Eigentum passiert – aber letztlich ist genau das passiert, weil zahnlose Aufforderungen zu den erforderlichen Reparaturen den Pächter offenkundig nicht beeindruckt haben. Auch eine vorzeitige Vertragskündigung kam für die Landeshauptstadt nicht infrage, weil dann langwierige Rechtsstreitigkeiten gefolgt wären.

Ein seriöser privater Pächter kann ein Schwimmbad gewiss wirtschaftlicher betreiben als eine Kommune, daher sollten Vergabemöglichkeiten auch immer geprüft werden. Allerdings kann ein unseriöser Pächter seinen Schnitt machen, indem er ganz einfach bei den Reparatur- und Instandhaltungskosten spart und das ihm anvertraute Objekt verkommen lässt. Dann kann es für die Kommune am Ende teurer werden, als wenn sie das Schwimmbad gleich selbst betrieben hätte. Derartiges weit möglichst auszuschließen, ist in erster Linie eine Sache der Kontrolle und Vertragsgestaltung, z.B. der Einbau von Vertragsstrafen und Sonderkündigungsrechten.

Foto: VRM/Sascha Kopp

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