29.11.2016

Umzugskosten in der Steuererklärung angeben

Höhere Pauschalen für 2016

Steuerzahler, die wegen des Jobs umziehen, können für Umzüge ab dem 1. März 2016 höhere Umzugspauschalen geltend machen. Dies geht aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 18. Oktober hervor.

Wer beispielsweise in eine andere Stadt zieht, um eine neue Arbeit aufzunehmen oder sich die Fahrtzeit zur Arbeit durch den Umzug um eine Stunde verkürzt, kann die Umzugskosten als Werbungskosten absetzen. Dazu zählen etwa die Kosten für das Umzugsunternehmen, den Mietwagen oder Kosten für die Besichtigung der neuen Wohnung. Diese Aufwendungen sind im Einzelnen nachzuweisen. Für sonstige berufsbedingte Umzugskosten hat das Bundesfinanzministerium kürzlich höhere Pauschalbeträge bekanntgegeben. Für Ledige beträgt der Pauschbetrag 746 Euro (zuvor: 730 Euro) und für Verheiratete 1.493 Euro (zuvor 1.460 Euro). Für jede weitere im Haushalt lebende Person, beispielsweise Kinder, gilt jeweils eine Pauschale in Höhe von 329 Euro (zuvor 322 Euro). Diese Kosten sind ohne Einzelnachweis absetzbar. Kommt das Kind in der neuen Schule nicht mit und wird deshalb Nachhilfeunterricht erforderlich, können diese Kosten bis 1.882 Euro (zuvor: 1.841 Euro) abgesetzt werden.

Wer aus privaten Gründen Haus oder Wohnung wechselt, kann die Kosten für das Umzugsunternehmen oder den Handwerker, der bei der Renovierung der alten bzw. neuen Wohnung hilft, als haushaltsnahe Dienstleistung bzw. Handwerkerleistung in der Einkommensteuererklärung ansetzen. Im Maximalfall können durch die Angabe von haushaltsnahe Dienstleistungen 4.000 Euro und von Handwerkerleistungen weitere 1.200 Euro Steuern im Jahr gespart werden.

Foto: Fotolia/Dan Race

Fanden Sie diesen Artikel interessant? Unser Wirtschaftsmagazin „Der Steuerzahler“ informiert regelmäßig über aktuelle Themen, Steuertipps und Steuerurteile. Sparen Sie auch bares Geld mit unseren Ratgebern und Broschüren zu Steuerthemen sowie mit Rabatten aus dem BdSt-Sparerpaket. Informieren Sie sich HIER über die vielfältigen Vorteile einer Mitgliedschaft und treten Sie noch heute einer starken Gemeinschaft von Steuerzahlern bei.