07.09.2016

Finanzverwaltung setzt neue Gewinn- und Umsatzzahlen fest

Bund der Steuerzahler informiert über neueste Richtsätze

In seiner Broschüre „Die Richtsätze der Finanzverwaltung für Umsatz und Gewinn 2015“ informiert der Steuerzahlerbund über die neuesten amtlichen Richtsätze für Umsatz und Gewinn sowie über die bei bestimmten Branchen geltenden Pauschbeträge für den Eigenverbrauch. Die Richtsätze stellen nur ein Hilfsmittel für die Finanzverwaltung dar, Umsatz und Gewinn zu verproben. Sie sind keinesfalls für jeden Fall immer zutreffend und sie haben keinerlei Gesetzeswirkung. Im Grunde handelt es sich um einen groben Betriebsvergleich innerhalb der einzelnen Branchen.

Die Broschüre „Die Richtsätze der Finanzverwaltung für Umsatz und Gewinn 2015″ klärt die Steuerzahler darüber auf, unter welchen Voraussetzungen die Finanzverwaltung einen Vergleich des jeweiligen Betriebsergebnisses mit den Richtsätzen durchführen darf. Um vergleichen zu können, sind oft erst eine Reihe von Korrekturen notwendig. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass von den Richtsätzen abweichende Gewinn- und Umsatzzahlen allein noch keine gewinnerhöhende Schätzung durch das Finanzamt rechtfertigen. Nur wenn z. B. durch zusätzliche Verprobung und Nachkalkulation weitere beträchtliche Zweifel auftreten, die nicht entkräftet werden können, darf eine Schätzung nach Richtsätzen erfolgen.

Jeder Gewerbetreibende kann aufgrund der in der Broschüre für die einzelnen Gewerbeklassen aufgeführten Richtsätze feststellen, ob sein Betriebsergebnis hiervon abweicht. Dies ist nicht nur für eine betriebswirtschaftliche Auswertung seines Betriebsergebnisses von Interesse, sondern hilft auch bei der Vorbereitung auf eine anstehende Betriebsprüfung durch das Finanzamt weiter.
Die Broschüre „Die Richtsätze der Finanzverwaltung für Umsatz und Gewinn 2015“ kann per Mail über rheinland-pfalz@steuerzahler.de kostenlos bestellt werden, solange der Vorrat reicht.

Foto: Fotolia/Gina Sanders

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