01.09.2016

Grunderwerbsteuer-Erhöhungswettlauf stoppen!

BdSt zu zehn Jahren Länderautonomie bei der Grunderwerbsteuer

Steuersätze nach Gusto festlegen: Das dürfen die Bundesländer bei der Grunderwerbsteuer auf den Tag genau seit zehn Jahren. Seitdem haben 14 Bundesländer die Steuersätze zum Teil kräftig erhöht und damit den Kauf von Wohnungen und Häusern deutlich verteuert. Gerade junge Familien belastet die Grunderwerbsteuer, wenn sie sich ein Eigenheim anschaffen wollen. Der Bund der Steuerzahler fordert, diese Steuererhöhungen zurückzunehmen!

Wenn die Politik möchte, dass die Bürger für ihr Alter – beispielsweise mit einer Immobilie – vorsorgen oder bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden soll, darf sie nicht über hohe Grunderwerbsteuersätze selbst zum Kostentreiber werden! Schluss mit dem Steuerwettlauf zu Lasten der Bürger!

Seit dem 1. September 2006 können die Bundesländer den Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer eigenständig festlegen. Damals lag der Steuersatz bundesweit bei 3,5 Prozent. Seither gab es 26 Steuererhöhungen, darunter auch in Rheinland-Pfalz. Lediglich in Bayern und Sachsen liegt der Steuersatz noch beim Ausgangswert. Rheinland-Pfalz besteuert Grunderwerb mit 5 Prozent! In Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein hat sich der Steuersatz seit dem Jahr 2006 beinahe verdoppelt und liegt aktuell bei 6,5 Prozent.

Foto: Fotolia/ah Fotobox

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