Alterseinkünfte – Klage gegen die Ungleichbehandlung von Alterseinkünften

FG Schleswig-Holstein – 1 K 273/07

Streitfrage: Diese Klage wendet sich gegen die Besteuerung von Renteneinkünften. Nach dem Alterseinkünftegesetz werden Alterseinkünfte seit dem Jahr 2005 mit einem Besteuerungsanteil von mindestens 50 Prozent zur Steuer herangezogen. Dies gilt selbst dann, wenn die Beiträge zur Rentenversicherung aus bereits versteuertem Entgelt geleistet wurden.

Sachverhalt: Der Kläger hatte Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung und zusätzlich noch freiwillig Beiträge eingezahlt. Die freiwilligen Beiträge wurden aus bereits versteuertem Einkommen entrichtet, weil der Kläger diese Beiträge damals nicht in voller Höhe steuerlich geltend machen konnte. Der Kläger begehrt daher den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2005 zu ändern und die Renteneinkünfte, deren Beiträge während der Einzahlungsphase nicht steuerlich begünstigt waren, lediglich mit dem Ertragsanteil zu versteuern.

Gericht: FG Schleswig-Holstein, Az.: 1 K 273/07
Streitjahr: 2005
Verfahrensstand: Das Verfahren wurde bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren 2 BvR 1066/10 ruhend gestellt. Mit Beschluss vom 30. September 2015 hat das Bundesverfassungsgericht die vorgenannte Verfassungsbeschwerden nicht zu Entscheidung angenommen.