29.02.2016

Steuerzahlerbund setzt sich durch

Auskünfte zum Flughafen Zweibrücken erteilt

Im Streit um die Offenlegung der Konditionen zum Verkauf des Flughafens Zweibrücken und dessen Teilrückmietung hat sich der Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz durchgesetzt. Die zuständigen Ministerien, der Insolvenzverwalter und die TRIWO AG haben alle gewünschten Auskünfte erteilt. Aus Sicht der Steuerzahler-Organisation ist der öffentlichen Hand durch den Flughafenverkauf ein deutlicher Vermögensschaden entstanden. Dagegen werden die Mietkonditionen als vertretbar eingestuft. Anlässlich des anvisierten Verkaufs des Flughafens Hahn kündigt der Steuerzahlerbund bereits an, sich nötigenfalls auch dort für Transparenz einzusetzen.

Nach Auskunft des Insolvenzverwalters wurden sämtliche beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerte der Flughafen Zweibrücken GmbH für 4,037 Mio. Euro an zwei Gesellschaften der TRIWO AG verkauft. Dazu gehörte u.a. das Flughafenareal von rund 187 Hektar. Die Europäische Kommission habe den Verkaufspreis als Marktpreis anerkannt. „Laut dem Entwurf des Jahresabschlusses 2013 hatten die Aktivposten des Flughafens Zweibrücken einen Gesamtwert von 28,4 Mio. Euro. Davon entfielen alleine 20,9 Mio. Euro auf Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten. Selbst wenn Buchwerte keine Verkehrswerte sind, ist der massive Vermögensschaden zulasten der Steuerzahler offenkundig“, kritisiert René Quante, Geschäftsführer des BdSt Rheinland-Pfalz.

Grund für den extremen Wertunterschied ist der von der europäischen Rechtsprechung faktisch erzwungene Wechsel des Geschäftsmodells. Jeder Käufer, der Zweibrücken weiterhin als Verkehrsflughafen hätte betreiben wollen, hätte wahrscheinlich für die Rückforderung der illegalen Beihilfen von rund 50 Mio. Euro haften müssen. Nur eine sog. wirtschaftliche Diskontinuität zwischen dem bisherigen und dem neuen Geschäftsbetrieb konnte das verhindern. „Wenn ein Verkehrsflughafen nicht als Verkehrsflughafen genutzt werden kann, muss sich keiner wundern, wenn die Vermögenswerte am Ende nur verramscht werden können“, erklärt Quante. „Der TRIWO AG machen wir keinen Vorwurf für ihr Kaufangebot. Die Schuld für den Vermögensschaden sehen wir vielmehr bei der Landesregierung. Eine schlechte Flughafenpolitik hat für Dauerdefizite gesorgt. Das Ignorieren von EU-Beihilfevorschriften hat den Flughafen schließlich komplett ruiniert. Als bittere Konsequenz wurde der Flughafen dann gemessen an seinem eigentlichen Zweck und Wert zum Spottpreis verkauft.“

Demgegenüber hat der Steuerzahlerbund an der Teilrückmietung des Flughafens Zweibrücken zur Unterbringung von Flüchtlingen nichts zu beanstanden. Bis Ende April 2016 beläuft sich die monatliche Gesamtmiete für sechs Gebäude und eine Freifläche von 8.600 qm auf 23.417 Euro. Diese Summe ist vom Land Rheinland-Pfalz an die TRIWO AG zu zahlen. Ab Mai 2016 werden vom Land für die Dauer von 24 Monaten vier Gebäude und eine Freifläche von 29.150 qm für monatlich 16.713 Euro angemietet. Für die Gebäude fällt jeweils ein Quadratmeterpreis von 3,50 Euro an, für die Freifläche einer von 0,50 Euro.

Der Steuerzahlerbund appelliert an die Landespolitik, den geplanten Verkauf des Flughafens Hahn von Anfang an transparent zu gestalten. „Wer auch immer nach dem 13. März 2016 Rheinland-Pfalz regieren wird, wer auch immer den Flughafen Hahn kaufen mag. Die Steuerzahler haben ein Anrecht darauf zu erfahren, zu welchen Konditionen der Hahn veräußert wird. Auch ein neues Hinterzimmer-Geschäft werden wir nicht akzeptieren“, kündigt Quante an.

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