LV Rheinland-Pfalz - 2006

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20.12.2006

Steuern mit Scheck zahlen

Zahlungszeitpunkt verschoben - Säumniszuschläge vermeiden.


Leistet der Steuerzahler Zahlungen an die Finanzkasse per Scheck, so muss er sich künftig auf eine wichtige Neuregelung einstellen. Für alle Zahlungen, bei denen der Scheck nach dem 31.12.2006 beim Finanzamt eingeht, gilt die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde als entrichtet. Darauf weist der Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz hin.

Um Säumniszuschläge zu vermeiden, sollten Steuerzahler unbedingt den veränderten Zahlungszeitpunkt beachten. Ist eine Zahlung beispielsweise am 10. eines Monats fällig (z. B. Umsatzsteuer- bzw. Einkommensteuervorauszahlungen), so genügt es nicht, den Scheck am 10. beim Finanzamt einzureichen, hier würde die Steuer erst am 13. als bezahlt gelten. Es wären für einen Monat Säumniszuschläge fällig.
20.12.2006

Krankenhauskosten

Verweildauer sinkt

In den rheinland-pfälzischen Krankenhäusern ließen sich im vergangenen Jahr 817.000 Patientinnen und Patienten stationär behandeln. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems lag die durchschnittliche Verweildauer mit 8,3 Tagen leicht unter dem Wert des Jahres 2004 (8,4 Tage). Zum Vergleich: Im Jahr 1995 wurden 776.000 stationäre Behandlungsfälle registriert, die durchschnittliche Verweildauer lag bei 10,9 Tagen. Die 25.600 Betten in den 97 Krankenhäusern waren zu 72 Prozent ausgelastet. Mehr dazu

18.12.2006

Geerbte Schulden

Die Fraktionen des Landtags haben ihre jährlichen Einnahmen und Ausgaben offengelegt. Im Jahr 2005 hat nur die SPD ein positives Ergebnis erwirtschaftet.

Nach § 4 des rheinland-pfälzischen Fraktionsgesetzes sind die Landtagsfraktionen verpflichtet, jedes Jahr über ihre Einnahmen und Ausgaben öffentlich Rechnung zu legen. Die vorgelegten Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2005. Im Vorfeld der Landtagswahl waren die Fraktionen besonders tatkräftig. Zahlreiche Veranstaltungen und Aktionen wurden durchgeführt und ein umfangreicher Mitarbeiterstab beschäftigt. Diese Aktivitäten schlugen sich auch in den Jahresergebnissen der Fraktionen nieder. CDU, FDP und Grüne schlossen das Jahr mit roten Zahlen. Mehr dazu

15.12.2006

Umsatzsteuer beim Golfclub?

Kein Vorsteuerabzug für Bau einer Golfanlage
Mit Urteil zur Umsatzsteuer vom 09.11.2006 - 6 K 2704/04 hat sich das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zu der Frage geäußert, ob einem Golfclub für die Errichtung einer Golfanlage ein Vorsteuerabzug zusteht.

Der Golfclub - GC - ist ein anerkannt gemeinnütziger, eingetragener Verein, der u.a. im Jahre 2001 für die Errichtung einer Golfanlage Vorsteuern in Höhe von über 300.000.- DM geltend machte, nachdem er die 2001 vereinnahmten Mitgliedsbeiträge in Höhe von rd. 40.000.- DM sowie geringfügige Einnahmen aus (Golf-)Unterrichtsvergütungen in seiner Umsatzsteuererklärung als steuerpflichtige Umsätze erklärt hatte. Das Finanzamt war der Ansicht, mangels (Umsatz-)Steuerbarkeit der Mitgliedsbeiträge und wegen der Steuerfreiheit der Einnahmen aus dem Golfunterricht komme ein Vorsteuerabzug nicht in Betracht. Mehr dazu
14.12.2006

Goldmünzen an Mitarbeiter

Lohnsteuer für im Rahmen von Betriebsveranstaltungen überreichte Goldmünzen

Mit Urteil vom 7. November 2006 VI R 58/04 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Zuwendung von Goldmünzen bei einer Betriebsveranstaltung nicht der günstigeren Steuerpauschalierung nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) unterliegt. Im Rahmen der jährlich veranstalteten Weihnachtsfeiern überreichte der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Krügerrand-Goldmünzen im Wert von ca. 280 € pro Stück. Den Wert der insgesamt zugewendeten Goldmünzen unterwarf der Arbeitgeber gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG dem Pauschsteuersatz von 25 v.H. Das Finanzamt vertrat demgegenüber die Auffassung, die Goldmünzen seien nicht --wie vom Gesetz gefordert-- aus Anlass, sondern nur bei Gelegenheit der Betriebsveranstaltung zugewendet worden und versagte deshalb die Anwendung des Pauschsteuersatzes. Klage und Revision des Arbeitgebers blieben ohne Erfolg.

Der BFH entschied, dass Zuwendungen aus Anlass von Betriebsveranstaltungen nur solche seien, die den Rahmen und das Programm der Veranstaltung beträfen. Zuwendungen, die mit der Betriebsveranstaltung nicht in einem sachlichen Zusammenhang stünden, sondern nur bei Gelegenheit der Veranstaltung überreicht würden, könnten folglich nicht mit 25 v.H. pauschal besteuert werden. Im vorliegenden Fall habe der Arbeitgeber die Goldmünzen nicht aus Anlass der Betriebsveranstaltungen gewährt. Er habe vielmehr lediglich die Gelegenheit der Weihnachtsfeiern genutzt, um die Goldmünzen zu überreichen. Die Übergabe von Goldmünzen an alle bei einer Weihnachtsfeier anwesenden Arbeitnehmer sei eine untypische Programmgestaltung. Zudem habe die Zuwendung der Goldmünzen auch völlig losgelöst von den Weihnachtsfeiern vorgenommen werden können.
11.12.2006

Haushaltsplan Mainz entspricht nicht der finanziellen Situation

BdSt fordert Fraktionen zu Nachbesserungen auf

Der Bund der Steuerzahler hat den in dieser Woche vorgelegten Entwurf des Doppelhaushalts 2007/2008 kritisiert. Nach den Worten von BdSt-Geschäftsführer Peter Pferdekemper werde der Etatentwurf den bestehenden Risiken und der gegenwärtigen Verschuldung nicht gerecht. Finanzdezernent Merkator sei der einsame Rufer in der finanzpolitischen Wüste der Landeshauptstadt, dessen Warnungen von der Ratsmehrheit dauerhaft ignoriert würden. Die etattragenden Fraktionen forderte er auf, bis zur endgültigen Verabschiedung Ende Januar konsequent den Rotstift anzusetzen und das geplante Defizit von insgesamt knapp 69 Mio. Euro deutlich zu reduzieren. Mehr dazu

06.12.2006

103.019 Studenten

Mit 103.019 Studentinnen und Studenten wurde zum Beginn des Wintersemesters 2006/07 nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Landesamtes in Bad Ems ein neuer Rekordwert erreicht. Die Gesamtzahl der Immatrikulierten an den 20 rheinland-pfälzischen Hochschulen stieg gegenüber dem Wintersemester des Vorjahres um 1,2 Prozent (plus 1.174). Mehr dazu

05.12.2006

Steigender Wasserverbrauch der Industrie

Der Wasserbedarf der rheinland-pfälzischen Industrie lag im Jahr 2004 bei 1,6 Milliarden Kubikmeter. Das war nach Angaben des Statistischen Landesamtes gut ein Prozent mehr als 2001, dem Jahr der letzten Erhebung. Die Betriebe deckten ihren Bedarf nahezu vollständig durch Eigengewinnung (97 Prozent), der Rest wurde aus dem öffentlichen Netz und von anderen Betrieben bezogen. Hauptquelle für die Eigengewinnung waren die Oberflächengewässer mit einer Entnahme von 1,5 Milliarden Kubikmeter (96 Prozent), lediglich 66 Millionen Kubikmeter (4 Prozent) stammten aus Grund- und Quellwasser. Mehr dazu

01.12.2006

Bierabsatz im dritten Quartal 2006 um 2,2% gestiegen

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, haben im dritten Quartal 2006 deutsche Brauereien und Bierlager 29,6 Millionen Hektoliter Bier abgesetzt. Das waren 0,6 Millionen Hektoliter oder 2,2% mehr als im gleichen Vorjahreszeitraum. In den Zahlen sind alkoholfreie Biere und Malztrunk sowie das aus Ländern außerhalb der Europäischen Union eingeführte Bier nicht enthalten. Mehr dazu

13.11.2006

Keine Steuern auf Reugeld

Entschädigung für Rücktritt von einem Grundstückskauf ist nicht zu versteuern

Die Entschädigung für den Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Grundstück des Privatvermögens (so genanntes Reugeld) braucht der Verkäufer nicht zu versteuern. Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 24. August 2006 (AZ IX R 32/04) entschieden.

Im Streitfall hatten die Kläger zwei Grundstücke des Privatvermögens veräußert. Der Käufer hatte sich im Kaufvertrag vorbehalten, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Grundstücke nicht bis zum Ende des folgenden Jahres durch rechtswirksamen Bebauungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesen waren. Für den Fall des Rücktritts verpflichtete er sich, einen Betrag von 10 Prozent des Kaufpreises zu zahlen. Da es bis zu dem genannten Termin nicht zum Ausweis des Gewerbegebietes kam, trat der Käufer vom Kaufvertrag zurück und entrichtete das Reugeld. Das Finanzamt sah darin Einkünfte der Verkäufer aus sonstigen Leistungen im Sinne von § 22 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Mehr dazu

13.11.2006

Neuzulassungen von Kraftfahrzeugen gestiegen

In den ersten neun Monaten des Jahres 2006 wurden in Rheinland-Pfalz insgesamt 128.055 neue Kraftfahrzeuge für den Straßenverkehr zugelassen. Das waren 2,5 Prozent mehr als im gleichen Vorjahreszeitraum. Von den neu zugelassenen Fahrzeugen waren 84 Prozent oder 107.971 Personenkraftwagen. Daneben meldeten die Fahrzeughalter 8.643 Krafträder, 8.019 Lastkraftwagen und 2.830 Zugmaschinen erstmals für den Straßenverkehr an. Mehr dazu

10.11.2006

BGH-Urteil

Einzelhändler haftet nicht für explodierte Limonadenflasche

Der Kläger macht gegen die Beklagte Schadensersatzansprüche geltend, nachdem er durch die Explosion einer Limonadenflasche erheblich verletzt worden ist. Die Beklagte habe in ihrem Verbrauchermarkt kohlensäurehaltige Getränke trotz sommerlicher Temperaturen nicht kühl verwahrt. Hierdurch sei es zu der Explosion gekommen. Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision des Klägers hat der Bundesgerichtshof zurückgewiesen. Mehr dazu

02.11.2006

Bekanntmachung von Satzungen

Rechtsstaatliche Anforderungen an die Bekanntmachung kommunaler Satzungen

Schreibt eine Bekanntmachungsregelung die kumulative öffentliche Bekanntmachung kommunaler Satzungen in zwei Tageszeitungen vor und stellt eine dieser Zeitungen ihr Erscheinen ein, so reicht es nach dem rechtsstaatlichen Publizitätsgebot aus, die Bekanntmachung weiteren Satzungsrechts zumindest vorübergehend in der verbliebenen Zeitung vorzunehmen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem Revisionsurteil entschieden. Mehr dazu

02.11.2006

Bau eines Schwimmbeckens keine außergewöhnliche Belastung

Mit Urteil zur Einkommensteuer 2003 vom 11. Oktober 2006 (Az.: 6 K 2169/05) hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zu der immer wieder vorkommenden Frage Stellung genommen, ob bauliche Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können.

Im Streitfall hatten die Kläger für ihr behindertes Kind neben Arzt- und Arzneikosten Aufwendungen für die Errichtung eines Schwimmbeckens (3,55 m mal 7,50 m) auf einem hinzu erworbenen Nachbargrundstück in Höhe von über 60.000.- € zuzüglich weiterer Kosten geltend gemacht. Hierzu legten sie eine amtsärztliche Bescheinigung vor, aus der hervorging, dass der Sohn zu 100% mit den Merkmalen "G, aG, und H" schwerbehindert sei. Trotz mehrerer chirurgischer Korrekturoperationen sei es nicht gelungen, den Krankheitszustand wesentlich zu verbessern. Vielmehr würde der Sohn massive Rückzugstendenzen zeigen und soziale Kontakte vermeiden. Daher würde es sein Krankheitsbild deutlich bessern, wenn er in einem häuslichen Schwimmbecken unter Anleitung der Klägerin, welche Krankenschwester sei, entsprechende Übungen durchführen könne. Mehr dazu

02.11.2006

Preisentwicklung im Oktober

Gebremster Anstieg der Verbraucherpreise setzt sich im Oktober fort

Nachdem die Jahresteuerungsrate für Rheinland-Pfalz im September 2006 mit 0,9 Prozent den geringsten Wert seit Februar 2004 aufgewiesen hatte, lag sie im Oktober mit 1 Prozent nur geringfügig höher. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems hat hierzu - wie im September - der Rückgang der Heizöl- und Kraftstoffpreise wesentlich beigetragen. Diese lagen um 7,5 Prozent niedriger als im Oktober 2005; am stärksten sanken in dieser Gruppe die Preise für Heizöl (minus 8,3 Prozent), gefolgt von Normal- und Superbenzin (jeweils minus 7,7 Prozent) sowie Dieselkraftstoff (minus 5,0 Prozent). Ohne die dämpfende Wirkung der Heizöl- und Kraftstoffpreise hätte der Anstieg des Verbraucherpreisindex gegenüber dem Oktober 2005 bei 1,5 Prozent gelegen. Mehr dazu

16.10.2006

Beteiligung des Erdgeschossmieters an den Aufzugskosten

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Vermieter von Wohnraum die Kosten für den Betrieb eines Aufzugs durch Formularvertrag auch auf den Mieter einer Erdgeschosswohnun

Die Beklagten waren Mieter einer Wohnung des Klägers im Erdgeschoss einer Seniorenanlage, die mit einem Aufzug ausgestattet ist. Zu dem Mietobjekt der Beklagten gehörte weder ein mit dem Aufzug erreichbarer Keller noch ein Dachboden. Nach dem zwischen den Parteien geschlossenen Formularmietvertrag sollten Betriebskosten im Sinne des § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung, unter anderem die Kosten des Aufzugs, umgelegt werden. Gestützt darauf verlangte der Kläger von den Beklagten mit einer Nebenkostennachforderung für das Jahr 2004 einen anteiligen, nach dem Maßstab der Wohnfläche umgelegten Betrag von 141,37 € für Betriebskosten des Aufzugs. Das Amtsgericht hat die Klage insoweit abgewiesen. Auf die zugelassene Berufung hat das Landgericht die Beklagten zur Zahlung der Aufzugskosten verurteilt. Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der Beklagten hat der Bundesgerichtshof zurückgewiesen. Mehr dazu

16.10.2006

Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für "Essen auf Rädern"

Die Abgabe von Speisen durch einen Mahlzeitendienst, der Mittagessen auf eigenem Geschirr an Einzelabnehmer in deren Wohnung ausgibt und das Geschirr endreinigt, unterliegt als sonstige Leistung (Dienstleistung) dem Regelsteuersatz.

2. Bei der Beurteilung, ob das Dienstleistungselement der Abgabe von fertig zubereiteten Speisen das Lieferelement qualitativ überwiegt, sind nur solche Dienstleistungen zu berücksichtigen, die sich von denen unterscheiden, die notwendig mit der Vermarktung der Speisen verbunden sind.

BFH-Urteil vom 10. August 2006 V R 55/04
16.10.2006

Bevölkerung

4.762



Die Bevölkerungszahl von Rheinland-Pfalz sinkt weiter. Am 30. Juni 2006 hatten 4.054.081 Personen ihren Hauptwohnsitz im Land, das waren nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems 4.762 weniger als am 31. Dezember 2005. Während die Bevölkerungsentwicklung seit Ende der 1980er-Jahre durch Zuwächse geprägt war, ist seit 2005 ein rückläufiger Trend zu verzeichnen. Im ersten Halbjahr wurden 14.788 Kinder geboren und 20.895 Menschen starben. Das leichte Plus beim Wanderungssaldo - es zogen 44.400 Menschen nach Rheinland-Pfalz, 43.100 verließen das Land - konnte die negative Entwicklung bei der natürlichen Bevölkerungsbewegung nicht mehr ausgleichen. Auch in der Zukunft wird die Zahl der Gestorbenen größer sein als die der Geborenen; der Wanderungsüberschuss ist seit einigen Jahren tendenziell rückläufig.
11.10.2006

Steuereinnahmen

7,9 Prozent



Die Steuereinnahmen von Bund und Ländern sind im September um 7,9 Prozent gestiegen. Damit hat sich der positive Trend der vergangenen Monate fortgesetzt. Die Steuereinnahmen des Bundes liegen den Angaben zufolge für den Zeitraum Januar bis September um 8,7 Prozent über dem Vorjahresergebnis.
10.10.2006

Zinsbelastung des Landes

Durch die ungebremst zunehmende Verschuldung des Landes steigt auf die Belastung des Haushalts für die Zinsen, die aus diesen Verbindlichkeiten entstehen. Nach den Zahlen, die während der Haushaltsplanung für die nächsten Jahre veröffentlicht wurden, steigen die Zinsausgaben von 1,102 Mrd. € (2006) auf 1,19 Mrd. € im Jahr 2008. Somit werden weitere 90 Mio. € nicht für notwendige Ausgaben zur Verfügung stehen.

Jahr Zinsen pro Kopf
1994 893 225,96
1995 869 218,45
1996 919 229,69
1997 961 239,17
1998 992 246,46
1999 1029 255,27
2000 1045 258,98
2001 1060 261,79
2002 1064 262,20
2003 1090 268,61
2004 1082 266,63
2005 1075 264,91
2006 1102 271,56
2007 1130 278,46
2008 1190 293,25
09.10.2006

OVG: Private Wettbüros müssen schließen

Private Wettbüros dürfen in Rheinland-Pfalz keine Sportwetten EG-ausländischer Buchmacher vermitteln. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in insgesamt 14 Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes.

In den aus allen Teilen des Landes (Diez, Höhr-Grenzhausen, Kaiserslautern, Landau, Neustadt/Weinstraße, Wittlich, Edenkoben) stammenden Fällen hatten die zuständigen Behör­den unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die Vermittlung privater Sportwetten an EG-ausländische Anbieter untersagt. Die hiergegen bei den Verwaltungsgerichten Koblenz und Trier gestellten Anträge auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung blieben erfolglos. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße gewährte den Wettvermittlern hingegen vorläufigen Rechtschutz. Das Oberverwaltungsgericht entschied nunmehr in allen Verfahren, dass das öffentliche Interesse an der sofortigen Einstellung der Vermittlung von privaten Wetten gegenüber dem Interesse der Wettvermittler an der Fortsetzung ihrer gewerblichen Tätigkeit Vorrang habe. Mehr dazu

09.10.2006

OVG: Hunde müssen angeleint werden

Hunde müssen in der Verbandsgemeinde Trier-Land innerhalb der bebauten Ortslage angeleint werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Die Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Trier-Land sieht vor, dass Hunde auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen nur angeleint geführt werden dürfen. Den Antrag eines Hundebesitzers, diese Regelung für unwirksam zu erklären, lehnte das Oberverwaltungsgericht ab. Mehr dazu

09.10.2006

Krankenbeiträge für Saisonarbeiter sind Arbeitslohn

Beiträge für eine Krankenversicherung für polnische Saisonarbeitskräfte, die der Arbeitgeber (AG) abgeschlossen hat, sind Arbeitslohn, der AG kann dafür in Haftung genommen werden

Mit Urteil vom 29. August 2006 zur Lohnsteuer (Az.: 6 K 2726/04) hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob die vom AG getragenen Versicherungsbeiträge für die Krankenversicherung der ausländischen Saisonarbeitskräfte als Arbeitslohn anzusehen sind.

Der Kläger (AG) beschäftigte aufgrund eines formularmäßig ausgestalteten Arbeitsvertrages im Sinne der Anwerbestoppausnahmeverordnung polnische Saisonarbeitskräfte. Diese Arbeitnehmer unterlagen in den Streitjahren 2000 bis 2002 nicht der Sozialversicherungspflicht (Beschäftigung nicht mehr als 2 Monate oder 50 Arbeitstage). Der AG war nach dem o.g. Arbeitsvertrag aber verpflichtet, auf seine Kosten eine vergleichbare private Krankenversicherung für den ausländischen Arbeitnehmerkreis abzuschließen. Mehr dazu

09.10.2006

Rechnung genügt nicht als Faxnachweis

Im Verfahren zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Einspruchsfrist beweist die Rechnung der Telekom nicht den Zugang des Telefax beim Finanzamt

Mit Urteil vom 9. August 2006 (Az.: 3 K 2576/03) hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, welche Anforderungen - in einem Verfahren zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - an den Nachweis des Zugangs von Telefaxen zu stellen sind.

Im Streitfall hatte das Finanzamt (FA) mehrere Steuerbescheide gegen den Kläger erlassen. Innerhalb der einmonatigen Rechtsbehelfsfrist ging kein Einspruchsschreiben beim FA ein. In einem - späteren - Telefax-Schreiben an das FA teilte der Kläger mit, dass er seinen Einspruch gegen die Steuerbescheide nunmehr begründen wolle. Darauf hin forderte das FA den Kläger auf, eine Kopie des Einspruchsschreibens vorzulegen, da der in dem Telefax angesprochene Einspruch der Finanzbehörde nicht vorliege. Mehr dazu

28.09.2006

Schulden

15,15 Meter



Exakt diese Höhe hätte ein Stapel aus Euro-Münzen mit dem persönlichen Anteil jedes Rheinland-Pfälzers an den Landesschulden. Inzwischen ist die rechnerische Schuldenlast jedes Einwohners auf 6.501 Euro angewachsen.
18.08.2006

Kabinett arbeitet doppelt für das Land

Im vergangenen Jahr kassierten die Mitglieder der Landesregierung fast 70.000 € für ihre Nebentätigkeiten in Aufsichtsräten, Beiräten und Kuratorien. Davon kamen fast 21.000 € der Landeskasse zu Gute.

Neben ihrer Tätigkeit in der Landesregierung sitzen der Ministerpräsident und seine Minister meist in einem Dutzend oder mehr Gremien, die sie zusätzlich zu ihrer Amtstätigkeit besuchen. Dafür erhalten sie in manchen Fällen eine Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld. In § 5a des Ministergesetzes ist festgelegt, dass alle Aufwandsentschädigungen, die 8.000 € pro Jahr übersteigen, an das Land abgeführt werden müssen. Ebenso wird bei Sitzungsgeldern verfahren, wenn sie in der Summe über 1.900 € liegen oder im Einzelfall mehr als 160 € betragen. Mehr dazu

27.07.2006

Hebesatzvergleich 2006

Der Bund der Steuerzahler hat in diesem Frühjahr wieder die Realsteuerhebesätze der Städte über 10.000 Einwohner in Rheinland-Pfalz für das Jahr 2006 abgefragt. Zusätzlich wurde bei der Umfrage das erwartete Aufkommen der Gewerbesteuer sowie der Grundsteuern A und B erhoben.

Das Niveau der Hebesätze blieb auch wie bei der vorangegangenen Abfrage in 2004 bei der Mehrzahl der 44 angeschriebenen Städte weitestgehend konstant. Bei der Gewerbesteuer haben nur drei Kommunen den Satz erhöht, Kaiserslautern (+5 Punkte), Grünstadt (+10) und Schifferstadt (+8). Zwei Städte senkten ihren Gewerbesteuerhebesatz. Ingelheim, die Stadt mit der höchsten Steuerkraft im Vergleich, senkte den Satz um 20 Punkte, Landau um 10. Mehr dazu

01.06.2006

Jedem sein Beauftragter

Seit Jahren propagiert die Politik die Schaffung einer schlanken Verwaltung. Die Realität zeichnet indes ein anderes Bild: Neben Gesetzen und Verwaltungsvorschriften gehören Beauftragte mit den verschiedensten Aufgabengebieten zu jeder Behörde. Die Anzahl der Beauftragten ist seit Anfang der 90er Jahre stark gestiegen.

Jeder kennt aus dem persönlichen Umfeld oder aus den Medien, dass zu den unterschiedlichsten Themen auch die damit befassten jeweiligen Beauftragten zu hören sind. Gleichstellungs-, Datenschutz- oder Arbeitsschutzbeauftragte gehören inzwischen zum Alltag. Im Landesdienst finden sich daneben jedoch weit exotischere Betätigungsfelder. Im Geschäftsbereich der Staatskanzlei gibt es eine Planstelle für die Partnerschaft mit Ruanda, beim Innenministerium und den ihm unterstehenden Behören eine Laserbeauftragten und fünf Dienstsportbeauftragte. Mehr dazu

20.03.2006

Vom Meilenstein zum Ladenhüter


Diätenregelung NRW
(bitte anklicken)
Der noch amtierende Landtag hat die im vergangenen Jahr lautstark angekündigte Reform der Abgeordnetenentschädigung auf die lange Bank geschoben und vorerst in der Versenkung verschwinden lassen. Ganz im Gegensatz zu früheren Beteuerungen. Im Frühjahr 2005 hatte der Landtag in Nordrhein-Westfalen seine Reform der Abgeordnetenbezüge verabschiedet. Bereits im Januar gelobten auch die im Mainzer Landtag vertretenen Fraktionen, eine Neuordnung bei den Diäten vorzunehmen. "Die Diätenreform ist ein Meilenstein" hieß es bei CDU-Mann Herbert Jullien. SPD-Fraktionschef Joachim Mertes sprach gar von einer Revolution. Und der liberale Fraktionsvorsitzende Werner Kuhn lobte die totale Umstellung, die für mehr Eigenverantwortung und mehr Transparenz sorgen würde.

Im März begrüßten alle vier Fraktionen die neuen Regelungen in NRW und sagten zu, "entsprechend angepasste" Regelungen für Rheinland-Pfalz vorbereiten und dem Ältestenrat zur Beratung vorzulegen. Nur einen Monat später meldeten sich jedoch die ersten Zweifler mit angeblichen Problemen bei einer Reform à la NRW. Das Einkommensteuerrecht müsse reformiert werden und es sei schwierig, ein Versorgungswerk nur für rheinland-pfälzische Abgeordnete aufzubauen. Mehr dazu

07.03.2006

Landesfinanzen im Sturzflug

Im seinem Jahresbericht 2005 bescheinigt der Landesrechnungshof dem Land eine beängstigende Finanzlage. Im Haushaltsvollzug 2004 wurde zum dritten Mal in Folge die verfassungsrechtliche Kreditobergrenze überschritten. Trotzdem wird an vielen Ecken das Geld zum Fenster hinaus geworfen.

Angesichts des vom Rechnungshof vorgelegt Berichts kann einem Angst und Bange werden. Die Speyerer Prüfer attestieren eine „weiterhin äußerst angespannte“ finanzielle Lage. Wer die Vorsicht kennt, mit der der Rechnungshof sonst seine Berichte formuliert, ahnt die Brisanz der Lage. Im Haushaltsvollzug 2004 wurde die Verfassungsgrenze für die Kreditaufnahme das dritte Jahr in Folge gerissen. In der Planung waren die Investitionen und die Kreditobergrenze noch so zurecht gerechnet worden, dass kein Konflikt mit der Landesverfassung bestanden hätte. Doch wieder einmal stellten sich die Annahmen, besonders hinsichtlich der Mehreinnahmen bei den Steuern, als zu optimistisch heraus. Mehr dazu

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Staatsverschuldung in Rheinland-Pfalz
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